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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Satzung gegen Zweckentfremdung soll Wohnungsmarkt entspannen

Seit 1. Januar 2016 gilt eine Satzung, die Zweckentfremdung verbietet. Hintergrund der Satzung ist der Mangel an bezahlbaren Wohnungen.

In Stuttgart stehen bis zu 3.000 Wohnungen leer. Das Zweckentfremdungsverbot soll die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannen, indem es Wohnungsbestand auf Dauer sichert.

Hinweise auf Leerstand

Die Überwachung des Zweckentfremdungsverbots obliegt dem Baurechtsamt, für das der Gemeinderat zwei neue Stellen geschaffen hat.

Die Mitarbeiter werden voraussichtlich ab dem Frühjahr prüfen, ob eine Wohnung leer steht und was die Gründe dafür sind. Bei einer Ferienwohnung überprüfen sie, ob diese baurechtlich genehmigt ist oder die Nutzung als Ferienwohnung vor dem 1. Januar 2016 angezeigt worden war. Vor Inkrafttreten haben 60 Eigentümer eine Nutzung als Ferienwohnung gemeldet. Aktuell geht das Amt schon vereinzelt Hinweisen auf Leerstand nach.

Längerfristigen Leerstand von Wohnraum verhindern

Dem Zweckentfremdungsverbot unterliegt, soweit keine Genehmigung vorliegt, u.a.

  • ein längerfristiger Leerstand von Wohnraum (ab sechs Monaten)
  • eine Nutzung als Ferienwohnung oder Kurzzeitunterkunft oder
  • der Abbruch oder die gewerbliche Nutzung von Wohnraum

Auskünfte erteilt das Baurechtsamt unter der Telefonnummer 0711/216-60198.

Infos und Hinweise per Mail

Fragen und Hinweise zu einer Zweckentfremdung können auch per E-Mail eingereicht werden: poststelle.zweckentfremdungstuttgartde

Unter dem Suchbegriff "Zweckentfremdung" sind auf der Internetseite der Stadt Stuttgart www.stuttgart.de. Weitere Informationen zum Thema sowie die entsprechende Satzung abrufbar.

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