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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feinstaub-Alarm für die Umweltzone Stuttgart - Tagesmeldung vom 19. Januar 2016

In der Landeshauptstadt Stuttgart (Umweltzone) gilt nach wie vor Feinstaub-Alarm. Das Ende ist weiterhin noch offen. Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Freitag, 24.00 Uhr.

Beginn: seit Montag, 18. Januar, 00.00 Uhr für den Autoverkehr seit Sonntag, 17. Januar, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Fortdauer: Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Freitag, 24.00 Uhr.

Ende: Das Ende des Feinstaub-Alarms ist weiterhin noch offen

Stark eingeschränkter Luftaustausch

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren.

Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) seit Montag und für mindestens Mittwoch, Donnerstag und Freitag einschließlich ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Voraussetzung für Feinstaub-Alarm in der Umweltzone Stuttgart ist gegeben.

Auf Bus und Bahn umsteigen, Komfort-Kamin ausschalten

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

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