Beginn: seit Montag, 18. Januar, 00.00 Uhr für den Autoverkehr seit Sonntag, 17. Januar, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine
Fortdauer: Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Freitag, 24.00 Uhr.
Ende: Das Ende des Feinstaub-Alarms ist weiterhin noch offen
Stark eingeschränkter Luftaustausch
Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren.
Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) seit Montag und für mindestens Mittwoch, Donnerstag und Freitag einschließlich ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Voraussetzung für Feinstaub-Alarm in der Umweltzone Stuttgart ist gegeben.
Auf Bus und Bahn umsteigen, Komfort-Kamin ausschalten
Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.