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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feinstaub-Alarm für die Umweltzone Stuttgart - Tagesmeldung vom 20. Januar 2016

In der Landeshauptstadt Stuttgart (Umweltzone) gilt nach wie vor Feinstaub-Alarm. Das Ende ist weiterhin noch offen. Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Freitag, 24.00 Uhr. Aussagen für das Wochenende können noch nicht getroffen werden.

Beginn:
seit Montag, 18. Januar, 00.00 Uhr für den Autoverkehr, seit Sonntag, 17. Januar, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine.

Fortdauer:
Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Freitag, 24.00 Uhr. Aussagen für das Wochenende können noch nicht getroffen werden.

Ende:

Das Ende des Feinstaub-Alarms ist weiterhin noch offen.

Stark eingeschränkter Luftaustausch

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) seit Montag und für mindestens Donnerstag und einschließlich Freitag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Aussagen für das Wochenende können noch nicht getroffen werden. Die Voraussetzung für den Feinstaub-Alarm ist gegeben.

Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Umweltfreundliche Mobilitätsalternativen nutzen

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

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