Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feinstaub-Alarm in Stuttgart endet Freitag, 22. Januar, 24 Uhr

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Samstag und Sonntag eine deutliche Verbesserung des Austauschvermögens der Atmosphäre in Stuttgart prognostiziert. An beiden Tagen werden die schadstoffrelevanten Kriterien, die zu einer Auslösung des Feinstaub-Alarms führen, nicht erfüllt. Die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Alarms sind gegeben: Der Feinstaub-Alarm endet am Freitag, 24.00 Uhr.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte am Samstag, 16. Januar, zum ersten Mal Feinstaub-Alarm ausgelöst. Der Alarm gilt seit Sonntag, 17. Januar, 18.00 Uhr für sogenannte Komfort-Kamine und seit Montag, 18. Januar, 0.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr. Er dauert aufgrund der anhaltenden Inversionswetterlage noch bis einschließlich Freitag, 22. Januar, 24.00 Uhr an. Die Bevölkerung wird über die städtischen Online-Medien, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de tagesaktuell über den Fortgang und das Ende des Feinstaub-Alarms informiert sowie über einen möglichen neuen Alarm.

Die Feinstaub-Werte an der Messstelle Am Neckartor haben in den vergangenen Tagen Spitzenwerte erreicht. Nach Mitteilung der Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) lag der Tagesmittelwert für Feinstaub an dieser hoch belasteten Kreuzung am ersten Tag des Feinstaub-Alarms bei knapp 90 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Am Dienstag wurden durchschnittlich 141 Mikrogramm, am Mittwoch etwa 120 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gemessen. Der EU-Grenzwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft wurde überschritten. Die aktuellen Werte werden auf der Seite der LUBW veröffentlicht:

http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/ spotverlDEBW118PM10DAVGT8.htm

Dr. Ulrich Reuter, Stadtklimatologe beim Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart, sagte zu den Messwerten: "Aktuell ist es im Stuttgarter Kessel praktisch windstill und die inversionsbedingte Einschränkung des Austauschvermögens der Atmosphäre hat sich verschärft. Die ausgestoßenen Schadstoffe verharren momentan im Stadtraum und führen letztlich zu diesen Spitzenkonzentrationen." Zudem sei ein gewisser "Aufsummierungseffekt" bei dieser anhaltenden stabilen Wetterlage festzustellen. "Vermutlich wurde aufgrund der Kälte in den vergangenen Tagen auch mehr geheizt", so Reuter weiter, wodurch die Schadstoffbelastungen weiter gestiegen sein könnte.

Für das Wochenende wird vom DWD eine Verbesserung des Austauschvermögens der Atmosphäre vorhergesagt. "Das führt zu einer Verdünnung und Verteilung der Luftschadstoffe. Die Belastung geht voraussichtlich wieder zurück", so Reuter. Eine Prognose, wann der nächste Feinstaub-Alarm in Stuttgart ausgelöst wird, kann der Stadtklimatologe nicht geben: "Wir müssen die nächsten Wettermeldungen des Deutschen Wetterdiensts abwarten. Momentan können wir keine verlässlichen Aussagen dazu machen."

Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe "stauen" sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern. Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

1. Fehlender Regen/Schneeregen
2. Ungünstige Windrichtung
3. Nächtliche Bodeninversion
4. Flache Mischungsschicht tagsüber
5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und
2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Erläuterungen und Hinweise