Der Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung sagte: "Ich weise rechtspopulistische Unterstellungen strikt zurück, in den 350 Stuttgarter Wahllokalen am Wahlsonntag könnten Manipulationen betrieben werden." Und weiter: "Es ist böswillig und eine zutiefst undemokratische und rechtsstaatswidrige Haltung, den 2.600 ehrenamtlichen Wahlhelfern Manipulationen am Wahlergebnis zu unterstellen."
Martin Schairer: Auszählung so transparent wie möglich
Wahlbeobachtungen sind nach dem Landtagswahlrecht innerhalb enger Grenzen zulässig. Dr. Schairer betonte: "Die Öffentlichkeit der Wahl ist ein wichtiges Wahlrechtsprinzip." Deshalb sehen die Regelungen im Landtagswahlrecht vor, dass die Wahlhandlung und die Auszählung der Wahl so transparent wie möglich ablaufen müssen. "Jedermann hat die Möglichkeit, sich von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Wahl vor Ort ein Bild zu machen", so der Kreiswahlleiter.
Störungen und Verzögerungen werden unterbunden
Die Mitglieder des Wahlvorstandes wurden angewiesen, sich gegenüber Wahlbeobachtern kooperativ zu verhalten. Gleichwohl gibt es Grenzen, die von den Wahlbeobachtern nicht überschritten werden dürften.
Schairer sagte: "Wir haben die Wahlvorstände gebeten, jegliche Störungen oder Verzögerung der Wahl sofort zu unterbinden und die Wahlbeobachter zu ermahnen. Notfalls können sie die Beobachter auch des Wahllokals verweisen."
Das Statistische Amt steht bereit, Fragen und Konflikte vor Ort sofort zu lösen. Falls erforderlich, wird auch die Polizei gerufen.