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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Erneut Feinstaub-Alarm in Stuttgart ausgelöst

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat zum vierten Mal in diesem Jahr Feinstaub-Alarm ausgelöst.

Beginn:
ab Montag, 14. März, 0.00 Uhr für den Autoverkehr
ab Sonntag, 13. März, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
noch offen

Alles Wissenswerte zum Feinstaub-Alarm ist auf der städtischen Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de nachzulesen.

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst Dienst (DWD) für mindestens Montag und Dienstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus.

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Feuerungen beheizt werden.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hatte nur für Samstag und Sonntag eine Verbesserung des Austauschvermögens der Atmosphäre in Stuttgart prognostiziert. Deshalb endete der dritte Feinstaub-Alarm am Freitag. "Wir haben nur eine vorübergehende Entspannung. Bereits zu Beginn der neuen Woche führen kräftige nächtliche Inversionen und abflauender Wind erneut zu einer starken Beeinträchtigung des Austauschvermögens", so Uwe Schickedanz, der Leiter der Regionalen Wetterberatung Stuttgart des DWD.

ÖPNV-Vergünstigungen und kostenloses Parken

Die Mobilitätspartner moovel und car2go haben ihre Aktionen zum Feinstaub-Alarm bis 31. März verlängert: So können während des Alarms weiterhin Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die moovel-App zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die E-Smarts von car2go können über 50 Prozent günstiger genutzt werden. Neukunden können sich mit dem Code "FEINSTAUB" kostenfrei bei car2go anmelden (statt einmalig 19 Euro). Zudem bietet der VVS noch bis zum 15. März einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an.

Pendler können während des Feinstaub-Alarms kostenlos auf dem Wasen-Gelände parken und von dort mit der Sonderlinie U11 in die Innenstadt fahren. Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Die U11 fährt bei Feinstaub-Alarm montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ab der Endhaltestelle NeckarPark (Stadion). Sie hält nicht an der Haltestelle Cannstatter Wasen. Der Parkplatz befindet sich zwischen dem Verwaltungsgebäude von in.stuttgart und der Talstraße, die Zufahrt erfolgt über die Talstraße. Das Angebot gilt bis zum Frühlingsfest und ausschließlich bei Feinstaub-Alarm.

Zusätzlich zur Sonderlinie U11, die mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr schafft und damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver macht, werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 weiterhin über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

OB Kuhn: "Nicht jede Strecke muss mit dem Auto zurückgelegt werden"

Weil Deutschland in mehreren Städten, u.a. in Stuttgart, die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid seit Langem überschreitet, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Sofern keine Abhilfe geschaffen wird, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Im Falle einer Verurteilung kann der EUGH Sanktionen wie zum Beispiel Zwangsgelder für jeden Überschreitungstag verhängen. Ein zu zahlender Tagessatz könnte im sechsstelligen Bereich liegen.

"Wenn die Freiwilligkeit nicht zur nachhaltigen Verringerung der Schadstoffwerte führt, dann wird es ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel Fahrverbote geben müssen", sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn. Das werde alle viel härter treffen, als jetzt nach Mobilitätsalternativen zu suchen. Kuhn: "Jeder kann seinen Beitrag leisten, die Grenzwerte einzuhalten." Und niemand könne nach der breiten öffentlichen Diskussion mehr sagen, er habe nichts von der Schadstoffbelastung in Stuttgart gewusst. Der OB bekräftigte: "Nicht der Feinstaub-Alarm ist das Problem, der Feinstaub ist das Problem."

Kuhn weiter: "Es geht uns nicht darum, das Autofahren zu verteufeln oder Pendler zu vergraulen. Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für die Themen Luftreinhaltung und nachhaltige Mobilität zu schärfen und bei den Bürgerinnen und Bürgern anzuregen, ihr Mobilitätsverhalten zu überdenken. Nicht jede Strecke muss mit dem Auto erledigt werden. Kurze Strecken können auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. Außerdem haben wir einen sehr gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart und in der Region."

Der Feinstaub-Alarm gilt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart. Er richtet sich aber nicht nur an die Stuttgarter, sondern auch an die Pendler aus der Metropolregion, die nach Stuttgart einfahren bzw. die Stadt durchqueren.

Kriterien für den Feinstaub-Alarm

Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

  1. Fehlender Regen/Schneeregen
  2. Ungünstige Windrichtung
  3. Nächtliche Bodeninversion
  4. Flache Mischungsschicht tagsüber
  5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe "stauen" sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern.

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