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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feinstaub-Alarm in Stuttgart endet am Dienstag um 24.00 Uhr - Kurzfristige Änderung der Wetterlage

In der Landeshauptstadt Stuttgart gilt nach wie vor Feinstaub-Alarm.

Beginn:
seit Montag, 14. März, 0.00 Uhr für den Autoverkehr
seit Sonntag, 13. März, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Der Feinstaub-Alarm endet am Dienstag, 22. März, um 24.00 Uhr.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat am Montag, 21. März, entgegen der bisherigen Vorhersage, für Mittwoch und Donnerstag eine deutliche Verbesserung des Austauschvermögens der Atmosphäre in Stuttgart prognostiziert. An beiden Tagen werden die schadstoffrelevanten Kriterien, die zu einer Auslösung des Feinstaub-Alarms führen, nicht erfüllt. Die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Alarms sind gegeben: Der Feinstaub-Alarm endet damit am Dienstag, 22. März, 24.00 Uhr.

Deutliches besseres Luftaustauschvermögen

"Die Wetterlage hat sich kurzfristig geändert. Der Hochdruckeinfluss endet am Dienstag und für Mittwoch kündigt sich Regen an. Dies führt zu einer deutlichen Besserung des Austauschvermögens", so Stadtklimatologe, Dr. Ulrich Reuter.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte am Samstag, 12. März, zum vierten Mal in diesem Jahr Feinstaub-Alarm ausgelöst. Der Alarm gilt seit Sonntag, 13. März, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine und seit Montag, 14. März, 0.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr. Er dauert noch bis einschließlich Dienstag, 22. März, 24.00 Uhr an.

Auswertung des zweiten Feinstaub-Alarms

Der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg liegen indes die Auswertungen des zweiten Feinstaub-Alarms zwischen dem 26. und dem 28. Februar 2016 vor. Demnach ergaben die Auswertungen einzelner Messstellen im Talkessel einen Rückgang des Verkehrs von rund zwei Prozent im Tagesdurchschnitt. Zu den Hauptverkehrszeiten am Freitag, 26. Februar, kam es zu einem stärkeren Verkehrsrückgang: So wurde in der Morgenspitze vier Prozent weniger, in der Nachmittagsspitze rund sechs Prozent weniger Verkehr gemessen. "Diese vier Prozent haben dazu geführt, dass der Verkehr am Freitagmorgen nahezu verstetigt wurde. Wir haben im morgendlichen Berufsverkehr keinen größeren Stau registriert und mussten daher kein einziges Mal lenkend in den Verkehr eingreifen", so Ralf Thomas, der Leiter der Integrierten Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ).

Eine weiterhin positive Wirkung des Feinstaub-Alarms zeigte sich beispielhaft in der angestiegenen Nachfrage bei ÖPNV und Carsharing. Die Auswertung von drei ausgewählten SSB-Automaten zeigte während des zweiten Alarms eine Steigerungen der Einzel- und TagesTicket-Verkäufe. Auch die Nachfrage nach HandyTickets stieg leicht an. Der VVS verzeichnete in der Alarm-Woche einen merklichen Anstieg bei den Online-Auskünften. Die während des Feinstaub-Alarms angebotene Abo-Aktion, bei der das Jahresabo zum Preis von neun Monaten verkauft wird, führte zu rund 20 Prozent höheren Absatzzahlen.

Auch der Mobilitätsanbieter moovel registrierte beim zweiten Alarm einen signifikanten Anstieg an Buchungen von VVS-Tickets über die moovel-App. car2go meldete ebenfalls eine deutlich gestiegene Nachfrage, was die Nutzung der E-Smarts, aber auch die Zahl der registrierten Neukunden angeht. 

Sonderlinie U11 für mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr

Alle Mobilitätspartner haben ihre Aktionen zum Feinstaub-Alarm bis zum 15. April verlängert: So bietet der VVS weiterhin einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Auch Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs können über die moovel-App zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Ebenso die E-Smarts von car2go, die über 50 Prozent günstiger genutzt werden können. Zudem können sich Neukunden mit dem Code "FEINSTAUB" kostenfrei bei car2go anmelden (statt einmalig 19 Euro).

Pendler können während des Feinstaub-Alarms kostenlos auf dem Wasen-Gelände parken und von dort mit der Sonderlinie U11 in die Innenstadt fahren. Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Gleichzeitig schafft die U11 so tagsüber mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr und macht damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver für Menschen, die innerhalb der Stadt unterwegs sind. Davon profitiert zum Beispiel auch der Einkaufsverkehr innerhalb der Innenstadt.

Langzüge auf den S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5

Das Angebot gilt bis zum Frühlingsfest und ausschließlich bei Feinstaub-Alarm. Die U11 fährt bei Feinstaub-Alarm montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ab der Endhaltestelle NeckarPark (Stadion). Sie hält nicht an der Haltestelle Cannstatter Wasen. Der Parkplatz befindet sich zwischen dem Verwaltungsgebäude von in.stuttgart und der Talstraße, die Zufahrt erfolgt über die Talstraße.

Zusätzlich zur Sonderlinie U11, die mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr schafft und damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver macht, werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 weiterhin über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Hintergrund: Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Aktuell sagt der DWD noch bis Dienstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus.

Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

1. Fehlender Regen/Schneeregen
2. Ungünstige Windrichtung
3. Nächtliche Bodeninversion
4. Flache Mischungsschicht tagsüber
5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und
2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe "stauen" sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern.

Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de

Die Bevölkerung wird über die städtischen Online-Medien, Brückenbanner in der Region, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über Beginn, Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms informiert.

Mit der Auslösung des Alarms setzt die Stadt zudem eine umfangreiche Meldekette in Gang, wodurch die Nahverkehrsunternehmen, die großen Arbeitgeber in Stuttgart, die Kooperationspartner, die Straßenverkehrszentrale, die Polizei, die Landesmeldestelle und die Kommunen und Landkreise in der Metropolregion informiert werden. Nach der Auslösung des Alarms werden auch innerhalb kürzester Zeit die Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen geschaltet. Sie informieren insbesondere die Autofahrer über den Fortgang und das Ende des Alarms.

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Weil Deutschland in mehreren Städten, u.a. in Stuttgart, die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid seit Langem überschreitet, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Sofern keine Abhilfe geschaffen wird, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Im Falle einer Verurteilung kann der EUGH Sanktionen wie zum Beispiel Zwangsgelder für jeden Überschreitungstag verhängen. Ein zu zahlender Tagessatz könnte im sechsstelligen Bereich liegen.

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen deshalb bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Verkehrsministerium, das Regierungs-präsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das "Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart" vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.

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