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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feinstaub-Alarm in Stuttgart - OB Kuhn: "Nicht der Feinstaub-Alarm ist das Problem, sondern der Feinstaub" - Alarm-Ende weiterhin offen

In der Landeshauptstadt Stuttgart gilt Feinstaub-Alarm.

Beginn:
seit Mittwoch, 9. März, 0.00 Uhr für den Autoverkehr
seit Dienstag, 8. März, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Fortdauer:
Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Freitag, 24.00 Uhr.

Ende:
Das Ende des Feinstaub-Alarms ist offen.

Eine Entscheidung über Verlängerung oder Aufhebung des Feinstaub-Alarms kann erst auf Basis der Wetterprognose in den kommenden Tagen getroffen werden. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus. Aktuell sagt der DWD für Mittwoch, Donnerstag und Freitag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus.

OB Kuhn: "EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid einhalten"

Der Feinstaub-Alarm gilt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart. Er richtet sich aber nicht nur an die Stuttgarterinnen und Stuttgarter, sondern auch an die Pendler aus der Metropolregion, die nach Stuttgart einfahren bzw. die Stadt durchqueren.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte am Mittwoch, 9. März: "Nicht der Feinstaub-Alarm ist das Problem, sondern der Feinstaub. Wir dürfen die Belastung der Luft in Stuttgart nicht auf die leichte Schulter nehmen. Deshalb müssen wir die EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid einhalten, besser noch: deutlich unterschreiten - am besten freiwillig, notfalls unter Zwang."

EU sanktioniert dauerhafte Grenzwert-Überschreitung

Weil Deutschland in mehreren Städten, u.a. in Stuttgart, die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid seit Langem überschreitet, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Sofern keine Abhilfe geschaffen wird, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Im Falle einer Verurteilung kann der EUGH Sanktionen wie zum Beispiel Zwangsgelder für jeden Überschreitungstag verhängen. Ein zu zahlender Tagessatz könnte im sechsstelligen Bereich liegen.

"Wenn die Freiwilligkeit nicht zur nachhaltigen Verringerung der Schadstoffwerte führt, dann wird es ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel Fahrverbote geben müssen", so Kuhn. Das werde alle viel härter treffen, als jetzt nach Mobilitätsalternativen zu suchen.

Bewusstsein für Luftreinhaltung schaffen

Kuhn weiter: "Es geht uns nicht darum, das Autofahren zu verteufeln oder Pendler zu vergraulen. Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für die Themen Luftreinhaltung und nachhaltige Mobilität zu schärfen und bei den Bürgerinnen und Bürgern anzuregen, ihr Mobilitätsverhalten zu überdenken. Nicht jede Strecke muss mit dem Auto erledigt werden. Kurze Strecken können auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. Außerdem haben wir einen sehr gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart und in der Region."

Aktuell noch keine punktgenauen Verkehrszählungen

Der Leiter der Integrierten Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ), Ralf Thomas, erklärte zum Verkehrsaufkommen in der Landeshauptstadt: "Seriös kann heute niemand sagen, ob nach Auslösung des Feinstaub-Alarms nun mehr oder weniger Autos auf Stuttgarts Straßen unterwegs waren. Wir beobachten das Verkehrsaufkommen, aber es gibt keine punktgenauen Verkehrszählungen." Man könne erst nach mehreren Feinstaub-Alarmen eine Auswertung machen, die genaue Rückschlüsse geben.

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

ÖPNV-Vergünstigungen und kostenloses Parken

Die Mobilitätspartner moovel und car2go haben ihre Aktionen zum Feinstaub-Alarm bis 31. März verlängert: So können während des Alarms weiterhin Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die moovel-App zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die E-Smarts von car2go können über 50 Prozent günstiger genutzt werden. Neukunden können sich mit dem Code "FEINSTAUB" kostenfrei bei car2go anmelden (statt einmalig 19 Euro). Zudem bietet der VVS noch bis zum 15. März einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an.

Pendler können während des Feinstaub-Alarms kostenlos auf dem Wasen-Gelände parken und von dort mit der Sonderlinie U11 in die Innenstadt fahren. Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Das Angebot gilt bis zum Frühlingsfest und ausschließlich bei Feinstaub-Alarm.

Langzüge für die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5

Die U11 fährt bei Feinstaub-Alarm montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ab der Endhaltestelle NeckarPark (Stadion). Sie hält nicht an der Haltestelle Cannstatter Wasen. Der Parkplatz befindet sich zwischen dem Verwaltungsgebäude von in.stuttgart und der Talstraße, die Zufahrt erfolgt über die Talstraße.

Zusätzlich zur Sonderlinie U11, die mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr schafft und damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver macht, werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 weiterhin über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Alles Wissenswerte zum Feinstaub-Alarm ist auf der städtischen Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de nachzulesen.

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