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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Jetzt Parkausweis sichern - Anwohner der Innenstadtbezirke sollten bis 1. Juni ihren Bewohnerparkausweis beantragen

In weiteren Teilen der Innenstadtbezirke Mitte, Süd, Nord und Ost wird am Mittwoch, 1. Juni, in einem zweiten Schritt das Parkraummanagement eingeführt oder erweitert. Damit soll insbesondere für Anwohner der Innenstadt die Parksituation verbessert werden.

Durch die Neuerung sind alle in der zweiten Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im Bezirk Mitte (M3 und M4), Bezirk Süd (S4(2) und S5), Bezirk Ost (O1) und im Bezirk Nord (N2 bis N4) im öffentlichen Straßenraum künftig grundsätzlich gebührenpflichtig.

Antrag online stellen

Bewohner und Gewerbetreibende können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken. Anwohner sollten nicht bis zum Stichtag warten, sondern schon jetzt den Ausweis beantragen. Dies kann online oder in allen Bürgerbüros der Innenstadt geschehen. Dort stehen weiterführende Informationen bereit.

Wer Wartezeiten im Bürgerbüro vermeiden will, kann den Antrag unter stuttgart.de/parkraummanagement stellen. Hier befindet sich auch eine Kartenübersicht über die betreffenden Bezirke.

Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende

Der Bewohnerparkausweis kostet im Jahr 30,70 Euro Verwaltungsgebühr und gilt je nach Wunsch für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate. Damit kann in dem Gebiet, das auf dem Ausweis eingetragen ist, ohne Parkschein geparkt werden. Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet kosten 120 Euro und gelten für ein Jahr.

Parkzonen sind durch P-Zone-Schild markiert

Künftig gibt es zwei verschiedene Parkbereiche: Kurz- und Langzeitparkplätze. Im Straßenraum sind diese durch das blaue "P" für Langzeitparkplätze oder das orangefarbene "P" für Kurzzeitstellplätze am Parkscheinautomaten erkennbar. Die Höchstparkdauer in den Kurzzeitparkbereichen beträgt zwei Stunden. Hier gibt es darüber hinaus eine so genannte "Brötchentaste". Mit diesem Ticket kann 30 Minuten kostenlos geparkt werden.

Die Parkgebühr beträgt 10 Cent für 8 Minuten oder 7,20 Euro als Tagespauschale. Das Parken ist werktags, von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig. Die Parkzonen werden hauptsächlich durch das P-Zone-Schild (Parkraumbewirtschaftungszone) beschildert sein.

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