Betroffen sind bereits abgestorbene, umsturzgefährdete Bäume, sowie Bäume, bei denen wegen Stammschäden und Kronenbruch eine Fällung unumgänglich ist. Zum überwiegenden Teil werden die Bäume nachgepflanzt. In dichten Beständen mit guter Entwicklung des benachbarten Baumbestandes wird auf eine Nachpflanzung verzichtet.
Die anstehenden Fällungen haben sich nach einer Baumkontrolle 2016 als notwendig erwiesen.