Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stadt beabsichtigt Auftrag direkt an die SSB zu vergeben

Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt, die öffentlichen Personenverkehrsdienste in ihrem Zuständigkeitsgebiet von 2019 gemäß einer Verordnung der Europäischen Union direkt an die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) zu vergeben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte für die Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe in die Wege zu leiten und den öffentlichen Dienstleistungsauftrag vorzubereiten.

Hintergrund dafür ist die Ende 2018 auslaufende Betrauung der SSB sowie die Neuregelung der EU-rechtlichen Vorschriften für öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Für die Vergabe der Verkehrsaufträge kommt entweder eine wettbewerbliche Ausschreibung oder aber eine Direktvergabe in Betracht, wenn die Voraussetzungen der EU-Verordnung sowie des nationalen Rechts erfüllt sind. Die Landeshauptstadt muss in ihrer Funktion als Aufgabenträger sowohl die grundsätzliche Entscheidung über die Direktvergabe als auch die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der Festsetzung der Anforderungen hinsichtlich Qualität und Quantität des Verkehrs zur Direktvergabe treffen. Bevor die endgültige Vergabe erfolgen kann, muss in einer sogenannten Vorabbekanntmachung die Entscheidung für eine beabsichtigte Direktvergabe auch bekanntgegeben und veröffentlicht werden.

Im Projekt Direktvergabe wurden die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und bereits dem Unterausschuss Direktvergabe näher erläutert. Die Prüfung ergab, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Direktvergabe an einen internen Betreiber bei der SSB erfüllt werden.

Als einen Grund für die beabsichtigte Direktvergabe sieht die Stadt unter anderem die herausragende Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs angesichts der verkehrlichen Herausforderungen, Verkehrsströme vom motorisierten Individualverkehr auf den Öffentlichen Personennahverkehr umzuleiten. Eine direkte Steuerung des kommunalen Verkehrsunternehmens durch die Stadt ist dabei von erheblicher Bedeutung. Weiter hat die Leistung der SSB hinsichtlich Infrastruktur und Fahrzeuge sowie in der Betriebsdurchführung ein im Branchenvergleich anerkannt hohes Niveau. Das Netz des öffentlichen Nahverkehrs in Stuttgart ist durch eine starke Verknüpfung der Stadtbahn- und Busverkehre geprägt, so dass eine enge Abstimmung zwischen den beiden Verkehrssystemen erforderlich ist. Der Stadtbahnbetrieb in der Landeshauptstadt ist durch die topografische Situation mit vielen Tunneln, Steigungen und schnellen Zugfolgen sehr komplex. Die SSB hat unter diesen Rahmenbedingungen eine langjährige Erfahrung.

Da der Aus- und Neubau von Schieneninfrastruktur stets im Zusammenhang mit der Stadt- und Siedlungsentwicklung steht, kann mit der SSB als kommunalem Verkehrsunternehmen eine enge Abstimmung gewährleistet werden. Zudem besteht aus Sicht der Stadt mit Blick auf die Arbeitnehmer der SSB eine soziale Verantwortung, den Erhalt der Arbeitsplätze beim kommunalen Verkehrsunternehmen zu gewährleisten.

Erläuterungen und Hinweise