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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Integrationsbürgermeister Wölfle begrüßt Neubürger bei Einbürgerungsfeier im Rathaus - Zahl der Anträge steigt weiter

Insgesamt 1.921 Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben zwischen 1. September 2015 und 31. August 2016 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Zur zweiten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr wurden am Freitag, 16. September, rund 500 Gäste im Großen Sitzungssaal des Rathauses erwartet.

Bereits an der ersten diesjährigen Einbürgerungsfeier am 17. Juni hatten rund 400 Neubürgerinnen und Neubürger teilgenommen.

Werner Wölfle: Staatsangehörigkeit bedeutet volle Teilhabe

Integrationsbürgermeister Werner Wölfle sagte bei der Feier: "Ich war selber nie in dieser Situation, kann aber aus vielen Gesprächen nachempfinden, dass es emotional nicht leicht ist, eine neue Staatsangehörigkeit anzunehmen. Aber der Schritt lohnt sich für diejenigen, die hier ihre neue Heimat gefunden haben. Wer den deutschen Pass besitzt, ist rechtlich vollkommen gleichgestellt. Er oder sie erhält die Möglichkeit der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben, das heißt auch an allen Wahlen teilnehmen und auch selbst gewählt werden zu können."

"Unsere Stadt wird bunter, vielfältiger und kulturell reicher"

Wölfle erklärte weiter: "Wenn die Zahl der Einbürgerungsanträge hoch ist, ist dies auch ein Indiz dafür, dass die Menschen gerne in unserem Land, in unserer Stadt und in unserer Kultur leben möchten. Darüber freuen wir uns, und umgekehrt profitiert Stuttgart von der hohen Zahl der Einbürgerungen: Unsere Stadt wird bunter, vielfältiger und kulturell reicher. Dazu tragen gerade auch Menschen aus anderen Ländern bei."

Großes Interesse an deutscher Staatsangehörigkeit

Das Interesse, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, ist weiterhin sehr groß. So wurden in der Zeit vom 1. September 2015 bis zum 31. August 2016 bereits 2.281 Anträge auf Einbürgerung gestellt. 1.921 Personen erhielten daraufhin den deutschen Pass. Setzt sich dieser Trend fort, käme man bis Ende des Jahres auf über 2.400 Anträge. Zum Vergleich: 2011 wurden 1.894 Einbürgerungsanträge gestellt. In den Jahren 2014 und 2015 waren es 2.144 beziehungsweise 2.183 Anträge.

Neubürger größtenteils aus der Türkei

51 Prozent der neu eingebürgerten Stuttgarterinnen und Stuttgarter sind zwischen 20 und 40 Jahre alt. 27 Prozent sind unter 20, 19 Prozent zwischen 40 und 60 und drei Prozent über 60 Jahre. Mit 53 zu 47 Prozent übersteigt der Anteil der Frauen wie schon im Vorjahr den der Männer leicht. Die meisten Neubürger kommen aus der Türkei, gefolgt von Kroatien, Griechenland, Serbien, dem Irak sowie dem Kosovo.

Weitere Länder sind Bosnien-Herzegowina, Italien, Ukraine und Polen. Auch viele Migranten, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, haben sich inzwischen einbürgern lassen: Seit 2003 haben 4.000 Bürger aus dem ehemaligen Jugoslawien, 1.200 aus dem Irak, 800 aus Sri Lanka und 600 aus Afghanistan den deutschen Pass bekommen.

Gesetzliche Voraussetzungen für Einbürgerungsanspruch

Migranten haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die wichtigsten Bedingungen sind dabei ein im Normalfall achtjähriger - bei besonderen Integrationsleistungen auch nur sechsjähriger - rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse und Wissen um die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung, keine erheblichen Straftaten und die Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Einbürgerung kann bis zu einem Jahr dauern

Bei einer erfolgreichen Einbürgerung muss grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden: Eine generelle Ausnahme davon gibt es lediglich für Bürger aus EU-Ländern und aus Staaten, die ihre Bevölkerung nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen - wie beispielsweise der Irak - oder wenn aktuell eine Asylberechtigung vorliegt.

Die Anträge werden von der Einbürgerungsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung bearbeitet. Die Behörde betreut und begleitet die Migranten auf ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Da Unterlagen aus dem Ausland nachgeprüft und die Situation der Migranten genauestens abgeklärt werden muss, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis ein Antrag entschieden wird.

Informationen zum Thema Einbürgerung gibt es auch unter www.stuttgart.de/einbuergerung.

 

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