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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Städtischer Winterdienst auf Gehwegen

Die vom Gemeinderat schon für die Winter der letzten Jahre beschlossenen Einschränkungen im städtischen Streu- und Schneeräumdienst auf Gehwegen müssen zum Teil auch für den Winter 2017/2018 beibehalten werden.

Dies bedeutet, dass

1. von den Fußwegen in städtischen Grünflächen nur die Hauptdurchgangswege geräumt und bestreut werden. Die übrigen Anlagenwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert.

2. außerhalb der geschlossenen Ortslage nur die Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung geräumt und bestreut werden. Die übrigen Fußgängerwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert.

3. innerhalb der Stadt die Radwege als Bestandteil der gemeinsamen Rad- und Fußwege bei Schnee- und Eisglätte von den betreffenden Anliegern geräumt und bestreut werden. Bei den selbstständig oder getrennt angelegten Radwegen werden keine Winterdienstmaßnahmen durchgeführt, außer auf einigen ausgewählten Strecken und auf solchen Radwegen, die niveaugleich auf Fahrbahnen verlaufen, die winterdienstlich betreut werden. Eine Beschilderung wird nicht angebracht.

Die unter die Punkte 1., 2. und 3. fallenden Wege, Plätze und Radwege wurden in der Amtsblattausgabe Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2016 veröffentlicht. Die Ausgabe sowie Änderungen können beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und seinen Betriebsstellen sowie als PDF unter www.stuttgart.de/stadtreinigung eingesehen werden. 

Für den Winter 2017/2018 sind folgende Änderungen zu beachten.

Winterdienständerungen im Gehwegbereich

Folgende verkehrswichtigen Verbindungswege durch Grünflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage wurden neu in den Streuplan aufgenommen:

Freiberg

  • Mönchfeldstraße, Fußweg entlang der Gleisstraße der SSB stadteinwärts in der Mönchfeldstraße von der Zufahrt zum Gebäude Mönchfeldstraße 110 bis zum Zugang der Stadtbahnhaltestelle Freiberg.
  • Mönchfeld-/Wallensteinstraße, Verbindungsweg durch die Grünanlage von der Mönchfeldstraße bis zur Wallensteinstraße, sowie nicht gekennzeichneter Fußgängerüberweg über die Wallensteinstraße, einschließlich Verbindung zur nächsten Anliegerverpflichtung.

Folgende verkehrswichtigen Verbindungswege durch Grünflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage sind künftig vom Winterdienst ausgenommen:

Freiberg

  • Adalbert-Stifter-/Wallensteinstraße, Verbindungsweg durch die Grünanlage von der Adalbert-Stifter-Straße zur Wallensteinstraße entlang der Schule.
  • Folgende verkehrswichtigen Verbindungswege außerhalb der geschlossenen Ortslage wurden neu in den Streuplan aufgenommen:
Weilimdorf
  • Pfostenwäldle/Weilimdorfer Straße, Fußweg von Pfostenwäldle über die Fußgängerbrücke entlang der Stadtbahn bis zur Weilimdorfer Straße.

Folgende verkehrswichtigen Verbindungswege außerhalb der geschlossenen Ortslage sind künftig vom Winterdienst ausgeschlossen:


Obertürkheim
  • Schillerweg, Fuß- und Radweg entlang der Bahnlinie von Unterführung Bahnhof Untertürkheim bis zur Hafenbahnstraße auf Höhe Augsburger Straße 528.
Plieningen
  • Dietrich von Plieningen Weg/Paracelsusstraße, Fuß-/Radweg von der Paracelsusstraße bei Nr. 20 südlich entlang der Körsch bis zur Brücke über die Körsch beim Dietrich-von-Plieningen-Weg.

Folgende selbstständige und getrennt angelegte Radwege werden in diesem Winter geräumt und bestreut:

Keine Änderungen.

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