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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Städtische Bekanntmachungssatzung aktualisiert

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 16. Februar, die "Satzung über öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben" geändert. Die städtische Bekanntmachungssatzung stammt aus dem Jahr 1969 und war zu aktualisieren, um die Betriebsverbote für Komfort-Kamine bei Feinstaubalarm schnell öffentlich bekannt zu geben.

Damit die Verbote wirksam sind, muss die Stadt jeweils Allgemeinverfügungen veröffentlichen. Dazu reicht nun im Wesentlichen die Veröffentlichung auf stuttgart.de. Eine breite Kenntnisnahme wird durch eine wiederholdende Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe des "Stuttgarter Amtsblatts" und dem Abdruck in den Tageszeitungen "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" sichergestellt.

Das "Stuttgarter Amtsblatt" bleibt das Hauptpublikationsmittel; die aktualisierte Satzung legt das Internet als das primäre ergänzende Veröffentlichungsmittel für Allgemeinverfügungen fest.

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