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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neues Faltblatt zu stadtweitem Fütterungsverbot

Tauben, Enten, Schwäne, Gänse oder auch Rallenvögel dürfen nicht mehr gefüttert werden. Der Gemeinderat hatte der entsprechenden Polizeiverordnung am 16. März zugestimmt. Das Verbot gilt auf allen Grünflächen und an öffentlichen Gewässern im Stadtgebiet. Die Abteilung Kommunikation gibt nun in Zusammenarbeit mit dem Amt für öffentliche Ordnung ein Faltblatt heraus, das die Gründe für diese Regelung erläutert.

Das Fütterungsverbot für Wasservögel ist notwendig, um eine Überpopulation dieser Tiere zu verhindern. Die Vögel nehmen immer mehr Nischen im Stadtgebiet ein und verunreinigen angrenzende Wiesen und Uferbereiche mit Kot, wodurch eine erhöhte Infektionsgefahr für spielende Kinder und Spaziergänger entstehen kann.


Gleichzeitig schützt das Fütterungsverbot die Gesundheit der Vögel, denn das Futter ist in der Regel nicht artgerecht. Die Tiere ernähren sich in der Natur von Wasserpflanzen, Samen und kleinen Tieren wie Würmern oder Schnecken. Durch falsches Futter können sie krank werden.

Verstöße gegen das Fütterungsverbot werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Es droht ein Bußgeld von einmalig 35 Euro, bei Wiederholung bis zu 5000 Euro. Das Faltblatt ist ab sofort an der Rathaus-Infothek sowie unter www.stuttgart.de/fuettern-verboten erhältlich.

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