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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neue Parkregelung in Teilen der Stadtbezirke Nord, Süd und Bad Cannstatt ab 1. November 2017

In weiteren Teilen der Stadtbezirke Nord, Süd sowie in Bad Cannstatt wird am 1. November 2017 das Parkraummanagement eingeführt beziehungsweise erweitert, um insbesondere für Bewohner die Parksituation zu verbessern. Künftig sind alle in dieser dritten Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum der neuen Bewohnerparkgebiete Nord (N5), Süd (S6) und Bad Cannstatt (Ca1 bis Ca4) gebührenpflichtig. Die betroffenen Bewohner und Gewerbetreibende können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken.

Der Parkraum ist in vielen Stadtbezirken Stuttgarts knapp, deshalb werden Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das gefährdet Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Autofahrern wird die Sicht in Einmündungen oder Kurven versperrt. Auch für Schulkinder ist ein sicherer Schulweg nicht mehr gewährleistet. Parksuchverkehr verursacht zudem unnötig Lärm und Abgase.

Nachdem sich das Parkraummanagement im Stadtbezirk West bewährt hat, werden die neuen Parkregeln nun nach und nach auf weitere Stadtbezirke übertragen - vorrangig dort, wo nachweislich ein besonders hoher Parkdruck herrscht. Mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung soll die Parksituation in den Stuttgarter Stadtbezirken für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher verbessert werden.

Mischprinzip in den Bewohnerparkgebieten

Das Parkraummanagement funktioniert nach dem sogenannten Mischprinzip: Grundsätzlich stehen alle Parkplätze allen Verkehrsteilnehmern parkgebührenpflichtig zur Verfügung. Allerdings ist die Nutzung für Bewohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises parkgebührenfrei. Für Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet besteht alternativ die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen - also zum Beispiel Besucher oder Kunden - müssen ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen.

Parkgebühren in den Bewohnerparkgebieten

Das Parken ist generell werktags von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig.

Zudem gibt es zwei verschiedene Parkbereiche: Kurzzeitparkplätze und Langzeitparkplätze ("normale Parkplätze"). Im Straßenraum auch erkenntlich durch das blaue "P" für Langzeitparkplätze bzw. das orangene "P" für Kurzzeitstellplätze am Parkscheinautomaten.

Die Höchstparkdauer auf den Kurzzeitparkbereichen, die vor allem in Bereichen mit Geschäften angelegt sind, beträgt für alle Nutzer zwei Stunden. Auf den Langzeitparkplätzen kann ein Tagesticket gelöst werden. Dieses gilt für 14 Stunden Parkzeit, die auf den folgenden Tag übertragbar sind. Bewohner mit Bewohnerparkausweis können hier gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.

Die kostenpflichtigen Bewohnerparkgebiete werden hauptsächlich durch das P-Zone-Schild (Parkraumbewirtschaftungszone) entsprechend beschildert sein.

Bewohnerparkausweis/ Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende

Der Bewohnerparkausweis kostet im Jahr 30,70 Euro Verwaltungsgebühr. Je nach Wunsch kann dieser auch gestaffelt für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate beantragt werden. Der Ausweis berechtigt zum gebührenfreien Parken im jeweiligen Bewohnerparkgebiet, in dem der Antragssteller wohnhaft ist.

Der Bewohnerparkausweis kann ab dem 1. August online oder in allen Bürgerbüros der Innenstadt sowie im Bürgerbüro Bad Cannstatt beantragt werden. Wer lange Wartezeiten im Bürgerbüro vermeiden will, kann seinen Antrag online unter www.stuttgart.de/parkraummanagement stellen.

Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet kosten 120 Euro und gelten ein Jahr. Der Antragsvordruck befindet sich ebenfalls auf der Homepage www.stuttgart.de/parkraummanagement.

Öffentliche Verkehrsmittel als Alternative zum Auto

Eine günstige Alternative zum Auto bietet der VVS mit Bus und Bahn. Die Stadtbezirke Mitte, Süd, Nord, Ost, West und Bad Cannstatt sind sehr gut erschlossen, Busse und Bahnen fahren hier meistens im Zehn-Minuten-Takt.

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