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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Rechtssicherheit für mittelbare Belegung - OB Kuhn: "Gute Nachricht für sozialen Wohnungsbau"

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat die Zustimmung der EU zum wohnungsbau-politischen Instrument der mittelbaren Belegung begrüßt.

Kuhn erklärte am Freitag, 24. März: "Das ist eine gute Nachricht für den sozialen Wohnungsbau in Stuttgart und ein wichtiges Signal an die Wohnungsunternehmen. Ich bin froh, dass wir damit jetzt Rechtssicherheit haben, denn die mittelbare Belegung ist von herausragender Bedeutung für unsere städtische Wohnungspolitik. Das 'Bündnis für Wohnen' basiert zu einem großen Teil auf diesem Instrument."

Kuhn zeigte sich sehr froh, dass jetzt die notwendige Klarheit vorhanden ist: "Die Kommunen haben jetzt die gewünschte Sicherheit bei den Förderprogrammen des Landes." Der OB betonte, ohne die Möglichkeit zur mittelbaren Belegung wären die Ziele im sozialen Wohnungsbau in Stuttgart nicht zu erreichen.

Die mittelbare Belegung ist ein Instrument des geförderten Wohnungsbaus, das der sozialen Durchmischung dient. Der Gemeinderat hat im Juli 2016 beschlossen, die Anteile des geförderten Wohnungsbaus auf den großen städtischen Entwicklungsarealen zu erhöhen, um die Zielzahlen im geförderten Wohnungsbau (Sozialmietwohnungen) zu erreichen.

Um einseitige Bevölkerungsstrukturen zu vermeiden, soll die Hälfte dieser Wohnungen außerhalb der Gebiete mittelbar im Bestand von Wohnungsunternehmen dargestellt werden. Im Rahmen der Bündnisvereinbarungen des 'Bündnis für Wohnen' haben diese sich bereit erklärt, wieder in den geförderten Wohnungsbau einzusteigen und die Hälfte der Sozialmietwohnungen außerhalb der Gebiete in ihren Beständen zu belegen.

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