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Presse

Bundestagswahl 2017: Zwei Stimmen auf einem Stimmzettel

Anders als bei anderen Wahlen, hat jeder Wähler bei der Bundestagswahl 2017 zwei Stimmen. Da Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt ist, gibt es bundesweit 299 verschiedene Stimmzettel. Jeder Wahlberechtigte kann nur auf dem Stimmzettel seines Wahlkreises wählen.

Auf der linken Seite des Stimmzettels gibt man seine Erststimme für einen der Wahlkreiskandidaten ab. Diese können entweder einer Partei angehören oder als Einzelbewerber antreten. Ein Bundestagsmandat erhält nur, wer den Wahlkreis "gewinnt", also die meisten Stimmen erhält. Deutschlandweit werden so in einem ersten Schritt 299 Direktmandate vergeben.

Auf der rechten Seite des Stimmzettels wählt man mit seiner Zweitstimme eine Partei. Dieser Teil des Zettels sieht in jedem Bundesland gleich aus und enthält neben dem Parteinamen jeweils maximal fünf Namen. Sie belegen die ersten Plätze der sogenannten "Landeslisten", die für die weitere Sitzvergabe je Bundesland herangezogen werden.

Die Sitzverteilung

Für die Sitzverteilung werden den Parteien, die bundesweit mehr als fünf Prozent erreichen, nach dem Zweitstimmenergebnis 598 Sitze zugeteilt. In jedem Bundesland ist dabei eine feste Anzahl an Sitzen entsprechend der Bevölkerungsgröße zu verteilen. Von der Anzahl der Sitze, die eine Partei in einem Bundesland erhält, wird dann die Anzahl der Direktmandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden mit Listenkandidaten besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen, als ihr Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, erhält sie sogenannte "Überhangmandate". Damit das Größenverhältnis der Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis gewahrt bleibt, werden in einem weiteren Schritt sogenannte "Ausgleichsmandate" vergeben. Dadurch kann der Bundestag auf mehr als 598 Sitze anwachsen.

Wie der Stimmzettel aussieht, welche Stuttgarter Bewerber auf den Landeslisten für Baden-Württemberg stehen und vieles mehr lässt sich vor der Stimmabgabe unter www.stuttgart.de/wahlen nachlesen.

Vorsicht: ungültig! Wichtig ist zu wissen, dass der gesamte Stimmzettel als ungültig gewertet wird, wenn ein Zusatz dazugeschrieben wird, egal, ob es sich um eine Beleidigung oder um einen zustimmenden Kommentar handelt. Gültig bleibt ein Stimmzettel, wenn man nur die Erst- oder die Zweitstimme vergibt: Die jeweils andere Stimme wird trotzdem gezählt. Nicht zulässig ist es dagegen, zwei Erst- oder zwei Zweitstimmen abzugeben.

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