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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Diesel-Verkehrsverbot: Team Ausnahmegenehmigungen ist in den Weihnachtsferien zu den üblichen Zeiten erreichbar

Zum 1. Januar 2019 führt das Land Baden-Württemberg in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter ein. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft das Diesel-Verkehrsverbot ab dem 1. April 2019. In berechtigten Einzelfällen können Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei der Landeshauptstadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen können beim Amt für öffentliche Ordnung, Team Ausnahmegenehmigungen, über das Online-Tool sowie persönlich vor Ort (Jägerstraße 14, Stuttgart) montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr eingereicht werden. Fragen können zudem telefonisch von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr, unter 0711/216-32120 oder per E-Mail an verkehrsverbotstuttgartde gestellt werden.

Die genannten Öffnungszeiten gelten auch während der Weihnachtsferien: Am Donnerstag, 27. Dezember, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich in der Jägerstraße 14 von 8.30 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 15.30 Uhr zu erreichen, am Freitag, 28. Dezember, von 8.30 bis 13 Uhr. Vom 2. bis zum 4. Januar nimmt das Team Fragen und Anträge von 8.30 bis 13 Uhr persönlich entgegen, am 3. Januar zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr. Die Telefone sind an den genannten Tagen von 8 bis 18 Uhr besetzt. Am 24. Dezember und am 31. Dezember sind die städtischen Mitarbeiter nicht erreichbar.

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