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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neuer Nahverkehrsplan soll zwei Jahre früher kommen - Nahverkehrsentwicklungsplan ergänzt und beschlossen

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhöht das Tempo bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP). Konkret hat sich der Gemeinderat am Donnerstag, 20. Dezember, einstimmig für eine vorgezogene Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans ausgesprochen. Demnach soll der neue NVP schon im Jahr 2020 - statt wie bisher vorgesehen 2022 - beschlossen werden. Darüber hinaus haben die Fraktionen den Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP) um weitere wichtige Vorhaben ergänzt und beschlossen.

Während der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen beschreibt, die im Zeitraum seiner Gültigkeit finanziert und umgesetzt werden müssen, handelt es sich beim Nahverkehrsentwicklungsplan um eine Sammlung verschiedener Maßnahmen, die noch nicht tiefgreifend geprüft worden sind und deren Finanzierung noch nicht feststeht.

Prüfaufträge für ÖPNV-Weiterentwicklung

Der NVEP wurde mit dem Beschluss des Gemeinderats über die von der Verwaltung empfohlenen Handlungsansätze hinaus um folgende Prüfaufträge für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots ergänzt:

  • Die Stadtbahnlinie U15 soll ab dem Jahr 2020 Verstärkerfahrten zwischen Stammheim und Zuffenhausen erhalten.
  • Die Stadtbahnlinie U15 soll bis Heumaden verlängert werden.
  • Die Weiterführung der Linie U19 soll ab Mercedes-Benz Museum über die Wangener-/ Landhausstraße bis Ostendplatz vertieft untersucht werden.
  • Ebenso soll geprüft werden, eine Stadtbahnlinie zwischen Zuffenhausen, Neuwirtshaus, Schwieberdingen und Markgröningen zu schaffen.
  • Sukzessive Verlängerung der nächtlichen Stadtbahn-Betriebszeit um eine Stunde; daran zeitlich anschließend soll es einen Nachtverkehr mit Bussen beziehungsweise SSB Flex geben.
  • Erhalt der X1-Expressbuslinie auf dem Cityring auch nach dem Ausbau der U1-Stadtbahnlinie-Haltestellen für Doppelzüge
  • SSB Flex im Stadtteil Feuerbach entweder als Ersatz oder als Ergänzung zum Ortsbus einrichten.

Carsharing in Nähe zu ÖPNV-Haltestellen

Darüber hinaus sollen Verleihstandorte für stationsgebundenes Carsharing in unmittelbarer Nähe zu ÖPNV-Haltestellen eingerichtet werden, so dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Mobilitätsformen einfacher wird. Außerdem ist die Stadt offen für eine Prüfung von Rolltreppen und Schrägaufzügen an Hanglagen im Stadtgebiet. Für Beschlüsse über den Wegfall von Pkw-Stellplätzen in der Stuttgarter City soll zukünftig nicht mehr der Ausschuss für Umwelt und Technik, sondern das Plenum des Gemeinderats zuständig sein.

Für den Ausbau des Busverkehrs waren dem Gemeinderat zwei Ergänzungen wichtig: So soll bei der Planung von Busspuren generell geprüft werden, ob statt einer Busspur auch eine Änderung der Ampelschaltungen auf betroffenen Strecken zu vergleichbar positiven Effekten führt. Müssen wegen Maßnahmen zur Busbevorrechtigung Parkplätze an Straßen entfallen, ist das Anlegen von Ersatzstellplätzen an anderer Stelle zu prüfen und gegebenenfalls in ein Maßnahmenpaket mit aufzunehmen.

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