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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung 2019

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen wurde turnusgemäß neu kalkuliert und auch der Satzungstext geändert. Daher wird keine bloße Änderungssatzung, sondern eine Neufassung der gesamten Verwaltungsgebührensatzung erlassen. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20. Dezember beschlossen.

Die neue Verwaltungsgebührensatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und wird im Stuttgarter Amtsblatt, Ausgabe vom 22. Dezember 2018, auf den Seiten 30 bis 40 vollständig abgedruckt. Im Internet werden die Daten ab dem 21. Dezember auf www.stuttgart.de/verwaltungsgebuehren veröffentlicht.

Die Verwaltungsgebühren wurden letztmals im Oktober 2016 neu berechnet. Seitdem haben sich die Personal- und Sachkosten erhöht, so dass eine vollständige Neukalkulation erforderlich wurde. Die nächste Änderung wird voraussichtlich im Jahr 2020 erfolgen.

  • Tabelle Verwaltungsgebührensatzung 2019 (PDF)

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