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Bürgermeister Wölfle neuer Vorsitzender der Härtefallkommission

Der Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration, Werner Wölfle, ist neuer Vorsitzender der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg. Er folgt auf Dr. Edgar Wais, dessen Amtszeit ausgelaufen war.

Bürgermeister Wölfle erklärte am Mittwoch, 21. Februar: "Ich freue mich auf die Aufgabe und will dem Vertrauen gerecht werden, das mir entgegengebracht wird." Die Kommission sei ein rettender Anker für viele Asylbewerber, denn sie helfe, wenn aus gesetzlichen Notwendigkeiten individuelle Schicksalsschläge würden. "Die Kommission wägt Fälle von Menschen ab, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine sichere Bleibeperspektive haben, sich aber um Integration bemühen. Sie zeigen das durch ihr Engagement im Beruf, durch ihren Einsatz für andere oder das Bemühen, Deutsch zu lernen. So beweisen sie, dass sie ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft sein können und dass eine Ausweisung für sie und die Gesellschaft ein Härtefall wäre." Wölfle ist seit 2016 Mitglied der Härtefallkommission.


Der zuständige Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, würdigte Wölfle als "erfahrenen Verwaltungsfachmann". Er schätze sein menschliches Urteil - damit sei er für diese Aufgabe bestens geeignet.

Die Härtefallkommission ist ein Gremium, das im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgewährung für Ausländer aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Härtefallersuchen an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration richten kann. Sie ist beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration eingerichtet und besteht aus zehn Mitgliedern.

Sie ist unabhängig und wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Ausländer haben keinen Anspruch darauf, dass die Härtefallkommission sich mit einer Eingabe befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Härtefallkommission kann in Fällen, in denen nach ihrer Auffassung dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Innenministerium richten. Dieses entscheidet dann, ob aufgrund des Härtefallersuchens den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

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