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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Fasching feiern - aber sicher

Die kommunale Kriminalprävention und das Polizeipräsidium Stuttgart geben hilfreiche Tipps, wie Feiernde sicher durch die Faschingszeit kommen: Wer Alkohol trinkt, sollte sich bewusst sein, dass übermäßiger Alkoholkonsum häufig Auslöser für handfeste Konflikte ist. Auch erhöht er das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden.

Wer eine Straftat beobachtet, sollte in jedem Fall etwas tun und nicht wegschauen. Hilfreich sind hierbei die sechs Regeln der "Aktion-tu-was". Die erste Regel lautet: Helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Manchmal hilft schon ein lautes Wort, um Aufmerksamkeit zu erregen und den Täter von seinem Vorhaben abzubringen. Andere aktiv und direkt zur Mithilfe aufzufordern, sich Tathergang und Tätermerkmale genau einzuprägen und einen Notruf unter 110 abzusetzen, sind die nächsten Schritte. Dann sollten sich Zeugen um das oder die Opfer kümmern und sich später der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellen.

Öffentliche Verkehrsmittel nutzen

Wer Auto fährt, sollte auf alkoholische Getränke ganz verzichten oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Nicht nur zur Faschingszeit bietet die Stuttgarter Straßenbahnen AG zur Sicherheit ihrer Fahrgäste in Bussen außerhalb der Innenstadt ab 21 Uhr den "Halt auf Wunsch". Mitfahrende können der Fahrerin oder dem Fahrer beim Einsteigen mitteilen, wo sie aussteigen wollen. Sofern der gewünschte Haltepunkt verkehrssicher ist, hält der Bus dort an.

Ab 20 Uhr können Fahrgäste in Stadtbahnen ein Taxi bestellen, das sie an der Zielhaltestelle abholt. In der Stadtbahn können sie über die Sprechstelle (Fahrerruf) im Türbereich ihren Taxi-Wunsch und die gewünschte Haltestelle aus der Liste der SSB Taxi-Ruf-Haltestellen beim Fahrpersonal angeben. Das Taxi wird dann über Taxi-Zentrale angefordert. Für die Taxifahrt gilt der übliche Taxitarif.

Speziell für Frauen, die abends alleine unterwegs sind, bietet die SSB AG das "Frauen-Nacht-Taxi" an. Für jede Fahrt mit dem Frauen-Nacht-Taxi übernimmt die SSB einen Anteil von 5 Euro, wenn Frauen ein Frauen-Nacht-Taxi auf ihren Namen bestellen.

Weitere Informationen unter www.aktion-tu-was.de und www.ssb-ag.de/Frauen-Nacht-Taxi-248-0.html.

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