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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Schutz vor Kohlenmonoxidvergiftung: Bedingtes Rauchverbot für Wasserpfeifen in Gaststätten

Das Rauchen von Wasserpfeifen, die mit Kohle beheizt werden, ist in Stuttgarter Gaststätten zukünftig nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das hat die Stadt am Mittwoch, 28. Februar, bekanntgegeben. So sollen Gäste und Beschäftigte vor Kohlenmonoxidvergiftungen geschützt werden.

Die Verfügung gilt ab dem 15. März. Zu den Bedingungen, die vom Rauchverbot für Wasserpfeifen befreien, zählen eine mechanische Be- und Entlüftung, eine ausreichende Zahl an Warnmeldern für Kohlenmonoxid sowie Maßnahmen zur Brandschutzvorbeugung.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte: "Anlass für die Verfügung sind mehrere schwere Unfälle mit Kohlenmonoxid, die sich in jüngster Vergangenheit im gesamten Bundesgebiet ereignet haben. Betroffen waren unter anderem Gaststätten, in denenWasserpfeifen, sogenannte Shishas, geraucht wurden. Auch in Stuttgart sind bereits in mehreren Lokalen stark erhöhte Werte gemessen worden."  

Erst kürzlich stellten Polizisten bei der Kontrolle einer Stuttgarter Gaststätte sehr stickige Luft fest. Die Beamten vermuteten einen Zusammenhang mit der Nutzung von Shisha-Pfeifen. Die hinzugezogene Feuerwehr bestätigte den Verdacht und stellte eine deutlich erhöhte Kohlenmonoxidbelastung fest. Die Polizei ordnete daraufhin die vorläufige Einstellung des Rauchbetriebs an - die Feuerwehr musste die Gaststätte mit starken Ventilatoren entlüften.

Shishas werden in der Regel mit Holzkohle beheizt. Bei der Verbrennung entsteht giftiges Kohlenmonoxid. Dazu Dr. Martin Priwitzer, Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt: "Das farb- und geruchlose Gas wird beim Atmen unbemerkt in den Körper aufgenommen und führt zur Beeinträchtigung des Sauerstofftransports im Blut. Auch geringe Konzentrationen, die über einen längeren Zeitraum eingeatmet werden, können erhebliche Gesundheitsschäden verursachen." Im schlimmsten Fall könne eine Kohlenmonoxidvergiftung tödlich enden, so Priwitzer. 

Die Verfügung wird gemäß der Bekanntmachungssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart am 1. März im Amtsblatt veröffentlicht.

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