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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Einkommensgrenze für FamilienCard wird angehoben

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Januar beschlossen, die jährliche Einkommensgrenze für die Gewährung der FamilienCard rückwirkend zum 1. Januar 2018 von 60.000 auf 70.000 Euro anzuheben und damit den Kreis der Berechtigten auszuweiten. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rund 534.000 Euro wurden in den Doppelhaushalt 2018/2019 und die Finanzplanung aufgenommen.

Über die ebenfalls in den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 beschlossene Ermäßigung um 50 Euro pro Kindergartenkind und Monat der Kita-Gebühren ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 und die entsprechend erforderliche Änderung der Gebührensatzung wird eine gesonderte Beschlussvorlage vom Referat Jugend und Bildung erstellt.

Die Erhöhung der Einkommensgrenze bei der FamilienCard wird sich noch zusätzlich auf die Einnahmen der Träger an Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern auswirken. Hier muss mit Mehrausgaben für die Stadt gerechnet werden. Dies gilt auch für die Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, für die mit Mehrausgaben zu rechnen ist. Für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie der Außerschulischen Bildung und Betreuung sind mit entsprechenden Mindereinnahmen zu rechnen.

Hintergrund

Im Jahr 2001 hat die Landeshauptstadt Stuttgart die FamilienCard eingeführt. Mit dieser freiwilligen sozialen Leistung will die Stadt allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, an den vielfältigen Freizeit- und Bildungsangeboten in Stuttgart teilzunehmen. Seit 2011 ergänzt die so genannte Teilhabeleistung diese städtische Unterstützung. Von ihr profitieren Kinder und Jugendliche, deren Familien Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das FamilienCard-Guthaben (FC) und das Teilhabe-Guthaben (TH) werden in so genannten Börsen (FC-Börse und TH-Börse) auf die FamilienCard aufgebucht. Die aufgeladene Karte dient als Zahlungsmittel für die verschiedenen Freizeit- und Bildungsangebote.

Die FamilienCard kann für alle Stuttgarter Kinder und Jugendliche von Geburt bis einschließlich 16 Jahre, dies bedeutet, bis zu einem Tag vor dem 17. Geburtstag, ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte nun 70.000 Euro nicht übersteigt. Diese sind grundsätzlich durch den Einkommensteuerbescheid aus dem Vorjahr nachzuweisen.

Für Familien mit vier oder mehr Kindern gibt es keine Einkommensgrenze. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass für mindestens vier Kinder, die alle im Haushalt leben, Kindergeld bezogen wird.

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