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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Straffreie Abgabe illegaler Waffen: Bereits 31 Waffen abgeliefert

Egal ob Opas alter Wehrmachts-Karabiner oder ein verbotenes Butterflymesser: Wer verbotene oder erlaubnispflichtige Waffen ohne die erforderliche Erlaubnis besitzt, kann diese straffrei bei der Waffenbehörde des Amts für öffentliche Ordnung abgeben. Dies ist noch bis zum 1. Juli möglich. Wie die Stadt am Dienstag, 30. Januar, bekannt gab, wurden bereits 31 Waffen abgegeben.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: "Unser Ziel heißt: Keine illegalen Waffen in Stuttgart. Jede abgegebene Waffe ist ein Sicherheitsgewinn, denn sie kann keinen Schaden mehr anrichten." Der Bürgermeister betonte, der Waffenbesitz sei in Deutschland aus gutem Grund an strenge Bedingungen geknüpft. Waffen dürften nicht in die falschen Hände geraten. Schairer weiter: "Es wurden bereits zahlreiche Waffen und Munition abgegeben. Ich hoffe, dass noch weitere Bürgerinnen und Bürger das Angebot nutzen, um sich von ihren illegalen Waffen zu trennen."


Seit Juli 2017 nimmt die Waffenbehörde des Amts für öffentliche Ordnung illegale Waffen und Munition kostenfrei entgegen und vernichtet sie anschließend. Die Amnestie geht zurück auf eine Initiative des Bundes und läuft im Juli 2018 aus. Grundlage ist § 58 Absatz 8 des Waffengesetzes.

Die Waffen können abgegeben werden bei der Waffenbehörde der Stadt Stuttgart in der Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart-Mitte (1. OG, Zimmer 145-150). Die Abgabe ist montags und mittwochs von 08.30 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 12.30 bis 15.30 Uhr möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten kann ein Termin per E-Mail unter sicherheitstuttgartde oder telefonisch unter 0711/216-91911 vereinbart werden.

Unter illegale Waffen fallen nicht nur Schusswaffen, sondern auch Munition und verbotene Gegenstände wie Stahlruten oder Schlagringe. Die Straffreiheit gilt auch für den direkten Transport der Waffen und Munition zur Abgabestelle. Dabei sollten die Gegenstände in geschlossenen Behältnissen transportiert werden. So lassen sich Ängste und Notrufe bei der Polizei vermeiden. Schusswaffen und Munition müssen dabei grundsätzlich in voneinander getrennten Behältern transportiert werden.

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