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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Land beschließt Verkehrsverbote ab dem 1. Januar 2019

Ab dem 1. Januar 2019 gilt in Stuttgart ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Das hat die Landesregierung am Mittwoch, 11. Juli, beschlossen. Das Verkehrsverbot gilt ganzjährig in der Umweltzone der Stadt Stuttgart. Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm ab Euro 5 sind von diesem Verbot ausgenommen.

Ausnahmen vom Verkehrsverbot gibt es u.a. für bestimmte Lieferanten (Lebensmittel, Apotheken), Sozialdienste, Handwerker, medizinische Notfälle, Menschen mit Behinderung und Schichtdienstleistende. Zudem gibt es für Anwohner eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte auf Nachfrage dazu: "Wenn der fertige Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorliegt, wird die Stadt als Trägerin öffentlicher Belange ihre Stellungnahme dazu abgeben. Wichtig ist, dass wir jetzt gemeinsam mit dem Land alles dafür tun, um ein Verbot von Euro-5-Dieseln überflüssig zu machen."

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu den Verkehrsbeschränkungen gibt es auf der Seite des Verkehrsministeriums: https://vm.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=12941

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