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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

OB Kuhn und EBM Föll legen den Jahresabschluss 2017 und den Finanzzwischenbericht 2018 vor

* OB Kuhn: "Jahresabschluss ermöglicht Investitionen im Klinikum und in die kulturelle Infrastruktur"
* EBM Föll: "Schuldenfrei in die Zukunft und Senkung der Grundsteuerhebesätze 2019"

Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Erster Bürgermeister Michael Föll werden dem Gemeinderat am Mittwoch, 18. Juli, die aktuellen Finanzvorlagen präsentieren. Mit dem Jahresabschluss 2017 konnte ein Überschuss von 382,7 Mio. EUR im Ergebnishaushalt erzielt werden, und im laufenden Jahr zeichnen sich nach dem Finanzzwischenbericht insgesamt Verbesserungen in Höhe von ca. 76,3 Mio. EUR ab.

Oberbürgermeister Kuhn erklärte am Dienstag, 10. Juli: "Neben den konjunkturbedingten Verbesserungen auf der Ertragsseite ist der gute Jahresabschluss das Ergebnis unserer jahrelangen besonnenen Haushaltspolitik. Die Überschüsse ermöglichen es uns, in die Zukunft von Stuttgart investieren zu können. Wir schlagen dem Gemeinderat daher vor, mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln insbesondere Investitionen in die kulturelle Infrastruktur und beim Klinikum zu tätigen."


Innerhalb der Ergebnisrücklage könnten zusätzlich 200 Mio. EUR für den Finanzierungsanteil der Stadt an der Baumaßnahme Katharinenhospital und zusätzlich 190 Mio. EUR für Investitionen zum Beispiel in die Sanierung des Opernhauses, das Linden-Museum oder für einen neuen Konzertsaal vorgesehen werden. Um die noch bestehenden Kreditverbindlichkeiten im Stadthaushalt in 2018 vorzeitig zu tilgen, könnten 19 Mio. EUR reserviert werden.

Erster Bürgermeister Föll ergänzte: "Das vorliegende Jahresergebnis konnte im Wesentlichen durch höhere Erträge bei den Steuern, insbesondere der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, und den Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erreicht werden. Damit kann die Stadt einen historischen Schritt vollziehen und im Kernhaushalt schuldenfrei werden. Aufgrund der vorhandenen Liquidität und der sich negativ entwickelnden Geldmarktzinsen ist dies sinnvoll."

Jahresabschluss 2017

Das Jahresergebnis 2017 konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 382,7 Mio. EUR abgeschlossen werden - geplant war ein ausgeglichener Haushalt ohne Jahresüberschuss.

Ursächlich hierfür sind insbesondere Verbesserungen auf der Ertragsseite. Die notwendigen Mehraufwendungen bei bestimmten Aufwandspositionen konnten hierdurch kompensiert werden. Auf der Aufwandsseite gab es außerdem Verbesserungen aus einem verzögerten Mittelabfluss, der allerdings künftige Jahresabschlüsse belasten wird. Im Ergebnishaushalt wurden dementsprechend Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 84,3 Mio. EUR vorgenommen.

Im Wesentlichen sind die Verbesserungen bei den ordentlichen Erträgen (454,8 Mio. EUR) auf Mehrerträge bei den Steuern (263,5 Mio. EUR, darunter Gewerbesteuer 203,8 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 46,9 Mio. EUR), den laufenden Zuweisungen (156,0 Mio. EUR, darunter Schlüsselzuweisungen vom Land 85,4 Mio. EUR, Zuweisungen/Zuschüsse für laufende Zwecke 35,8 Mio. EUR, Zuweisung Grunderwerbsteuer 18,9 Mio. EUR) und den sonstigen ordentlichen Erträgen (31,9 Mio. EUR, darunter insb. Auflösungen von Wertberichtigungen auf Forderungen und von Rückstellungen mit je 7,4 Mio. EUR, Geldleistungen im Umlegungsverfahren 4,6 Mio. EUR) zurückzuführen.

Die ordentlichen Aufwendungen stiegen im Saldo um 101,8 Mio. EUR. Wesentliche Mehrbedarfe entstanden bei den Transferaufwendungen (157,9 Mio. EUR, darunter Zuweisungen/Zuschüsse 128,5 Mio. EUR - insbesondere Zuweisungen zur Risikobeteiligung Stuttgart 21 und zur Stabilisierung der Finanzsituation des Klinikums -, Gewerbesteuerumlage 28,9 Mio. EUR, Finanzausgleichumlage und Veränderung FAG-Rückstellung 33,3 Mio. EUR). Dem standen Minderaufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen (64,5 Mio. EUR, insbesondere Betriebskostenpauschale Kindertagesbetreuung durch spätere Inbetriebnahme von Einrichtungen sowie geringere Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung) gegenüber.

Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 359,3 Mio. EUR.

Der Überschuss beim Sonderergebnis beläuft sich auf 23,4 Mio. EUR. Das Sonderergebnis ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 43,4 Mio. EUR (darunter 37,1 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie aus außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 20,0 Mio. EUR (u.a. 7,2 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf Dauerverlustbeteiligungen).

Im Haushaltsjahr 2017 konnte aufgrund des erzielten Finanzierungsmittel-überschusses vollständig auf Kreditaufnahmen verzichtet werden. Die Kredittilgung belief sich 2017 auf 37,0 Mio. EUR, so dass sich der Schuldenstand des Stadthaushalts auf knapp 21,3 Mio. EUR zum 31.12.2017 reduziert hat.

Die Schulden der Eigenbetriebe am Kreditmarkt verringerten sich um rund 29,8 Mio. EUR auf 394,7 Mio. EUR (davon SES 292,3 Mio. EUR und AWS 34,0 Mio. EUR, die über Gebühren refinanziert werden). Zum 31.12.2017 betrug der Gesamtschuldenstand der Landeshauptstadt Stuttgart 416,0 Mio. EUR.

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 hat der Erste Bürgermeister auch auf die zu erstellende Schlussbilanz zum 31.12.2017 hingewiesen. Demnach beläuft sich die Bilanzsumme auf knapp 10 Mrd. EUR und das Kapital (Basiskapital und Rücklagen) auf rd. 8,2 Mrd. EUR. Die Kapitalquote liegt bei 82,8 % (2016: 81,3 %), unter Einbeziehung der Sonderposten (vor allem Investitionszuschüsse und Erschließungsbeiträge) sogar bei 92,8 % (2016: 91,6 %).

 Grafiken Jahresabschluss 2017 PDF-Datei 203,97 kB

Senkung der Grundsteuerhebesätze 2019

Aufgrund der im Jahresabschluss 2017 erzielten Verbesserungen gegenüber der Planung sind erstmals die im Rahmen der Planberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossenen Voraussetzungen gemäß dem CDU-Antrag zum Modell der "intelligenten Grundsteuer" vollständig erfüllt, so dass die Grundsteuerhebesätze A und B für das Haushaltsjahr 2019 von 520 auf 420 Hebesatzpunkte abgesenkt werden können (vgl. GRDrs 611/2018). Die Steuerpflichtigen werden dadurch im Jahr 2019 um rd. 30 Mio. EUR entlastet. Der Gemeinderat wird noch vor der Sommerpause über die von der Verwaltung vorgelegte Änderungssatzung (vgl. GRDrs 612/2018) entscheiden.

Finanzzwischenbericht

Die Ertragsansätze zum Haushalt 2018 wurden bereits sehr optimistisch veranschlagt, entsprechend bringt die mit der Mai-Steuerschätzung prognostizierte positive Entwicklung der Gemeinschaftssteuern für den Stadthaushalt nur leichte Verbesserungen von 3,5 Mio. EUR beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und höhere Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von ca. 9,2 Mio. EUR im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

Bei der Gewerbesteuer kann aufgrund der weiterhin guten wirtschaftlichen Lage von einem Aufkommen in Höhe von 650 Mio EUR (+ 29,6 Mio. EUR) ausgegangen werden. Hierbei unberücksichtigt und nach derzeitigem Stand noch unabsehbar sind allerdings negative Entwicklungen, die im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre und den US-Strafzöllen eintreten könnten.

Weitere Verbesserungen auf der Ertragsseite entstehen bei den Zuweisungen aus dem Aufkommen der Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 Mio. EUR und bei den laufenden Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung in Höhe von 14,3 Mio. EUR.

Bei den sozialen Leistungen (ohne Asylbewerberleistungsgesetz) ergeben sich im Saldo Verbesserungen von 3,1 Mio. EUR und bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der Flüchtlingsunterbringung in Höhe von 15,2 Mio. EUR, welche sich insbesondere aus der nachträglichen Kostenerstattung des Landes (Spitzabrechnung) ergeben.

Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus werden 2018 nahezu keine Zinserträge aus Termingeldern erwirtschaftet werden können; im Jahr 2012 konnten hier noch 5,8 Mio. EUR vereinnahmt werden.

Insgesamt steigt damit das ordentliche Ergebnis 2018 um voraussichtlich ca. 76,3 Mio. EUR auf 131,1 Mio. EUR.

Zum 31.12.2017 beläuft sich die freie Liquidität auf 13,5 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der zahlungswirksamen Veränderungen aus dem Finanzzwischenbericht 2018 wird nunmehr eine freie Liquidität von 89,8 Mio. EUR ausgewiesen.

Oberbürgermeister Kuhn resümierte: "Mit den Verbesserungen im Jahresabschluss 2017 und der erwarteten Entwicklung in 2018 können weitere Finanzierungsmittel gewonnen werden und damit die anstehenden Zukunftsaufgaben in vielen Bereichen angegangen werden. Dies ist für Stuttgart als Großstadt mit ihren vielfältigen Aufgaben nicht selbstverständlich und äußerst begrüßenswert." Man müsse aber bei den anstehenden Entscheidungen die Auswirkungen auf die städtischen Finanzen immer im Blick haben.

Bürgerhaushaltsverfahren 2019

Anfang kommenden Jahres wird erneut das Bürgerbeteiligungsverfahren zum Stuttgarter Bürgerhaushalt durchgeführt. Dann ist wieder die Meinung der Stuttgarterinnen und Stuttgarter zu den städtischen Finanzen gefragt. Zwischen Januar und April 2019 haben alle Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit, um eigene Ideen zum städtischen Haushalt zu unterbreiten und die eingereichten Vorschläge zu bewerten.

Beim Bürgerhaushalt 2019 soll im Wesentlichen am Konzept des vorherigen Bürgerhaushaltsverfahrens festgehalten werden, das sich bewährt hat. Dies war Ergebnis des Evaluationsgesprächs, das im ersten Quartal 2018 gemeinsam mit Beteiligten aus Stadtverwaltung, Gemeinderat, Volkshochschule und dem Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt stattgefunden hatte.

Zusammenfassende Betrachtung

Die guten Abschlüsse der vergangenen Jahre haben es ermöglicht, in vielen Bereichen neue Projekte und Investitionen auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus könnten für die notwendigen Investitionen/Investitionszuweisungen in die Zukunft wie zum Beispiel beim Klinikum, in die kulturelle Infrastruktur, den Erwerb der Wasserversorgung, für Mobilität und Nahverkehr oder die Sondertilgung der Darlehen entsprechende Finanzmittel reserviert werden.

Die stabile Finanzsituation der Landeshauptstadt wird wesentlich getragen von der guten wirtschaftlichen Lage und den damit verbundenen Steuererträgen und Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

Erster Bürgermeister Föll machte deutlich, dass es für die Zukunft auch Risiken gibt, die nicht vernachlässigt werden dürfen: "Im Hinblick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage mit den Unwägbarkeiten wie Abgasskandal oder den angekündigten US-Strafzöllen kann nicht mit einem weiter steigenden Steueraufkommen gerechnet werden. Auch wird der Stadthaushalt durch die Folgekosten der Neuinvestitionen und die weiter steigenden sozialen Leistungen sowie die stetig steigenden Personalkosten aufgrund von Stellenschaffungen und Tariferhöhungen auf Dauer belastet."

Das Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen der Haushaltsgenehmigung und die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg anlässlich der aktuell für die Jahre 2011-2016 durchgeführten Finanzprüfung haben darauf hingewiesen, dass die Finanzspielräume bei der Landeshauptstadt in der Zukunft geringer werden und empfehlen deshalb, die seit vielen Jahren praktizierte solide und stabilitätsorientierte Finanzpolitik konsequent fortzusetzen.

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