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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stadt fördert behinderten- und altengerechtes Wohnen

Laut einer städtischen Umfrage aus dem Jahr 2012 wollen 78 Prozent der Befragten auch mit zunehmendem Alter weiterhin in ihrer Wohnung leben. Da Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Mobilitätseinschränkungen barrierefreie Wohnungen benötigen, hat die Stadt ein Förderprogramm aufgelegt. Es sieht für 2018 und 2019 jährlich 500.000 Euro vor, um den barrierefreien Umbau von bestehendem Wohnraum zu fördern. Der Gemeinderat hat die Förderrichtlinie am Mittwoch, 25. Juli, einstimmig beschlossen.

Der Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration, Werner Wölfle, betonte: "Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in Stuttgart kann nicht allein durch Neubauten gedeckt werden." Ergänzend seien Anpassungsmaßnahmen in bereits bestehendem Wohnraum nötig. Wölfle weiter: "Ich freue mich sehr, dass dafür im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018/2019 mit dem Haushaltspaket 'Inklusion in Stuttgart' ein Förderprogramm für behinderten- und altengerechtes Wohnen beschlossen wurde."

Der Beauftragte der Stadt Stuttgart für Menschen mit Behinderung, Walter Tattermusch, ergänzte: "Barrierefreiheit in der Wohnung und im Wohnumfeld ist nicht nur für älter werdende Mitmenschen mit ihren altersbedingten Mobilitätseinschränkungen eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben, sondern auch für Menschen mit Behinderung."

Gefördert werden Wohnungsanpassungen für Senioren und Menschen mit Behinderung, wie zum Beispiel der Umbau von Sanitäranlagen oder der Abbau von Barrieren in der Wohnung. Außerdem wird die behinderten- und altengerechte Gestaltung von Außenanlagen finanziell bezuschusst. Dazu gehört beispielsweise ein stufenarmer Eingangsbereich. Grundsätzlich gilt: Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden, wenn sie dem Abbau von Barrieren dienen. Antragsberechtigt sind Haus- und Wohnungseigentümer, also sowohl Vermieter als auch Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Stuttgart hat einen großen Bedarf an individuellen Wohnungsanpassungen. Allerdings ist die Umsetzung der Umbaumaßnahmen für die Betroffenen oft ein komplizierter Vorgang: Die Antragstellung für den Umbau liegt in der Hand des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, sofern es sich nicht um ein Ein-Familien-Haus im Eigentum handelt. Daher benötigen ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder auch Gebäudeeigentümer, die für ihre Mieter handeln, eine qualifizierte Beratung. In der Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt diese Aufgabe die Wohnberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes e. V., Kreisverband Stuttgart (DRK). Die Beratung und Begleitung durch die DRK Wohnberatungsstelle ist unabhängig und kostenlos und arbeitet vernetzt mit den anderen Beratungsstellen in Stuttgart.

Die Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 2. August in Kraft. Anträge können in der Geschäftsstelle des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung gestellt werden.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien: stuttgart.de/barrierefreier-wohnraum

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