Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neue Beförderungsentgelte im Taxenverkehr ab dem 1. Januar 2019

Die Landeshauptstadt Stuttgart und der Landkreis Esslingen haben nach vier Jahren die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr angepasst. Sie entsprechen damit nach intensiver Prüfung weitgehend einem gemeinsamen Antrag der Taxi-Auto-Zentrale (TAZ) und der Stuttgarter Taxiverbände STV und TV-BW. Die neuen Beförderungsentgelte sollen ab dem 1. Januar 2019 gelten.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Martin Schairer, erklärte am Freitag, 23. November: "Der neue Tarif ist ein adäquater Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Taxiunternehmer sowie dem öffentlichen Interesse an einer bezahlbaren und sicheren Beförderung. Als wichtiger Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs kann das Taxigewerbe seine Ertragslage so verbessern und der Beförderungspflicht auch weiterhin in der gebotenen Qualität nachgekommen."

Eine durchschnittliche Taxifahrt hat eine Tourenlänge von 11,73 Kilometern, davon wird ein Fahrgast 5,87 Kilometer befördert. Für eine solche Durchschnittsfahrt erhöhen sich die Kosten von 16,15 Euro auf 17,24 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 6,75 Prozent.

Mit der Erhöhung des Grundtarifes von 3,00 Euro auf 3,50 Euro soll u.a. die Investitionsbereitschaft der Taxiunternehmer in die Taxiflotte gefördert werden. "Wir wollen hier insbesondere Anreize für die Anschaffung von Elektrotaxen geben", so Bürgermeister Schairer. Die Erhöhung der Kilometertarife sollen vor allem die gestiegenen variablen Kosten, wie zum Beispiel Mindestlohn oder Spritpreise, abdecken.

Die Festsetzung der Tarife ist durch das Personenbeförderungsgesetz den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Die Behörden haben dafür zu sorgen, dass die Tarife angemessen sind und den Taxiunternehmern eine wirtschaftliche Ausübung ihres Gewerbes ermöglichen.



 Rechtsverordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr ab 2019 PDF-Datei 277,44 kB

Erläuterungen und Hinweise