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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neue Parkregelung in Teilen des Stadtbezirks Ost ab 1. Dezember

In Teilen des Stadtbezirks Ost wird ab 1. Dezember das Parkraummanagement erweitert, um insbesondere für Bewohner die Parksituation zu verbessern. Künftig werden alle in dieser vierten Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum des neuen Bewohnerparkgebietes Ost (O2 bis O6) gebührenpflichtig sein.

Die betroffenen Bewohner und Gewerbetreibende können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken.

Der Bewohnerparkausweis kann seit dem 1. September online oder in allen Bürgerbüros der Innenstadt sowie im Bürgerbüro Bad Cannstatt beantragt werden. Wer lange Wartezeiten im Bürgerbüro vermeiden will, kann seinen Antrag online unter www.stuttgart.de/parkraummanagement stellen.

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