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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

E-Lastenräder: Stadt unterstützt Familien und Alleinerziehende mit Kindern bei der Anschaffung

Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert den Kauf oder das Leasing eines neuen, elektrisch angetriebenen Lastenrads. Unterstützt werden Familien und Alleinerziehende mit Kindern. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat das Förderprogramm "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien" am 2. Oktober 2018 beschlossen. Der Verwaltungsausschuss hatte bereits am 26. September zugestimmt. Das Förderprogramm ist Teil des Aktionsplans "Nachhaltig mobil in Stuttgart".

Das Förderprogramm wendet sich an Stuttgarter Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre. Davon profitieren vor allem einkommensschwächere Familien, die kein eigenes Auto oder Lastenrad besitzen. Pro Haushalt wird ein E-Lastenrad mit bis zu 2.000 Euro gefördert. Bedingung ist, dass das E-Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt genutzt wird. Von der Fördersumme wird ein Sofort-Zuschuss bis 1.500 Euro gewährt, maximal aber 50 Prozent des Anschaffungspreises. Nach drei Jahren werden 500 Euro als "Nachhaltigkeitsbonus" ausgezahlt, wenn in dieser Zeit kein Fahrzeug in dem Haushalt angemeldet war oder ein vorhandenes Fahrzeug ersatzlos abgemeldet wurde.

Im Haushalt 2018 sind für das Förderprogramm "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien" insgesamt 250.000 Euro bereitgestellt. Damit können bis zu 167 E-Lastenräder gefördert werden. Anträge können ab sofort gestellt werden. Nähere Informationen zum Verfahren gibt es ab Donnerstag, 4. Oktober, 9 Uhr unter www.stuttgart.de/lastenrad.

Wer bis zum 31. Oktober 2018 einen Antrag stellt, erhält - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - finanzielle Unterstützung. Wenn mehr Anträge eingehen als Fördermittel zur Verfügung stehen, kann die Förderung gegebenenfalls geringer ausfallen. Sollte die Summe von 250.000 Euro bis zum 31. Oktober noch nicht ausgeschöpft sein, können sich Familien und Alleinerziehende auch danach noch um eine Förderung bewerben. In diesem Fall entscheidet das Eingangsdatum darüber, wer die Förderung erhält.

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