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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Baurecht: Für Befreiung vom Bebauungsplan zahlen Bauherren Gebühren und keine "Strafen"

Der Bau einer Terrasse im Stuttgarter Osten hat medial für Aufsehen gesorgt. Der Bürgermeister für Städtebau und Umweltschutz, Peter Pätzold, sagte am Donnerstag, 6. September: "In dieser Debatte wird einiges durcheinandergebracht. Fest steht: Bauvorhaben oder bauliche Anlagen müssen sich an die rechtlichen Regelungen, sprich den Bebauungsplan, halten. Befreiungen davon benötigen einen Antrag und dieser Vorgang unterliegt der städtischen Gebührensatzung und ist somit kostenpflichtig."

Der Bürgermeister weiter: "Wir suchen stets nach pragmatischen Lösungen. Dabei wägen wir die Interessen der Allgemeinheit und einzelner Bauherrn ab." In dem konkreten Fall hat ein Bauherr eine Terrasse angelegt, wo der Bebauungsplan eine Vorgartenfläche festlegt. "Deshalb hat der Bauherr einen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan gestellt. Diesen Antrag haben wir im Sinne des Bauherren positiv beschieden, eine Befreiung gegeben und die damit verbundenen Gebühren erhoben." Dies sei keine Strafe, sondern eine Gebühr.

Baurechtliche Entscheidungen sind gebührenpflichtig und in der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart geregelt. Pätzold widersprach damit der Darstellung der BILD-Zeitung vom selben Tag, die von einer "Strafe" spricht. "Wir haben dem Bauherren die Befreiung erteilt, dafür hat er wie alle anderen auch, die einen Antrag auf Befreiung stellen, eine Gebühr zu zahlen. Dies gehört zu den Regeln unserer Stadtgesellschaft, die für jeden gelten", so Pätzold abschließend.

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