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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Erstes städtisch gefördertes Rollstuhl-Taxi in Betrieb

Mit einem städtischen Förderprogramm unterstützt die Stadt Stuttgart seit diesem Jahr den Umbau von bis zu zehn Taxen zu sogenannten Rolli-Taxen, die Menschen im Rollstuhl transportieren können. So wird das Mobilitätsangebot in der Stadt erweitert, die Betroffenen sind mobiler, können besser an Veranstaltungen teilnehmen und die Angebote in der Stadt nutzen. Das erste geförderte Rolli-Taxi hat nun seine Fahrt aufgenommen. Es kann über die Taxi-Auto-Zentrale unter der 0711/ 551 0000 bestellt werden.

Für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen und diesen bei einer Autofahrt nicht verlassen können, ist es bisher kaum möglich, spontan ins Kino in der Innenstadt zu gehen, Freunde zu besuchen oder spät abends vom Discobesuch wieder nach Hause zu kommen. Fahrten mit einem Sonderfahrdienst müssen frühzeitig gebucht werden, Voranmeldungen von mehreren Tagen sowie Fahrtzeiten ausschließlich werktags und tagsüber sind die Regel. Eine Herausforderung stellt es auch dar, zu einem Geschäftstermin zu gelangen, wenn der Aufzug zur Haltestelle defekt oder ein Einstieg in die Bahn nicht möglich ist. Geeignete Taxen standen bisher nicht zur Verfügung. Mit dem Rolli-Taxi leistet das Taxigewerbe nun einen wichtigen Beitrag zur Inklusion. 

Bei einem Rolli-Taxi handelt es sich um ein Fahrzeug, das für die Aufnahme eines besetzten Rollstuhls geeignet ist und aktuell einschließlich des Rollstuhlfahrers mindestens vier Fahrgäste befördern kann. Eine Rampe ermöglicht das Hineinfahren mit dem Rollstuhl. Es sind Sicherheits- und Gurtsysteme verbaut. Im Innenraum hat es viel Platz. Mit dem Rolli-Taxi bietet das Taxigewerbe, gefördert durch den städtischen Zuschuss, eine zusätzliche Dienstleistung für jene betroffenen Menschen an, die ein hohes Mobilitätsinteresse haben. Nach dem Transport des Rollstuhlnutzers kann das Taxi wieder zu einem sogenannten Großraumtaxi umgebaut werden. An der Planie steht ein ausgewiesener Standplatz für Rolli-Taxen zur Verfügung.

Natascha Cid aus Stuttgart-Ost freut sich sehr, dass das Rolli-Taxi nun auf Stuttgarts Straßen unterwegs ist. Sie war eine der ersten, die den Wunsch vieler Betroffener an die Stadt herantrug: Auch im schweren E-Rollstuhl soll eine spontane Taxibestellung möglich sein, um den Alltag selbstbestimmter zu gestalten.

Insbesondere in den Abendstunden, am Wochenende und an Feiertagen kann durch den Einsatz von Rolli-Taxen das derzeitige Angebot von Fahrdiensten in Stuttgart quantitativ und qualitativ erweitert werden. "Das ist der Startschuss. Es sind bereits fünf Anträge gestellt. Wir freuen uns, wenn weitere folgen", so Roland Mathieu vom Amt für öffentliche Ordnung. Dort wurde das Förderprogramm federführend entwickelt und werden nun die Förderanträge bearbeitet.

Simone Fischer, Beauftragte der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderung, betonte: "Das Rolli-Taxi ermöglicht behinderten Menschen mehr Flexibilität. So können sie, wie jeder andere auch, ihr Verkehrsmittel freier wählen. Mobilität ist die Grundlage von Teilhabe und Selbstbestimmung."

Informationen zum Förderprogramm:

Das Förderprogramm Rolli-Taxi ist eine der vielfältigen Maßnahmen aus dem "Haushaltspaket Inklusion", das Oberbürgermeister Fritz Kuhn für den Doppelhaushalt 2018/2019 vorschlug und vom Gemeinderat beschlossen wurde. Es handelt sich um ein Pilotprojekt. Stuttgart ist die erste Stadt, die ein kommunales Förderprogramm entwickelt hat. Damit schafft sie einen finanziellen Anreiz für Taxiunternehmer, die kostenintensive Umrüstung der Fahrzeuge vorzunehmen.

Das Förderprogramm Rolli-Taxi steht allen Taxiunternehmern mit Betriebssitz in Stuttgart und einer gültigen Genehmigung für den Verkehr mit Taxen offen. Mit einem Budget von insgesamt 80.000 Euro erfolgt die Förderung für die Umrüstung von bis zu 10 Taxen zu sogenannten Rolli-Taxen. Die Umrüstung wird mit 95% der Nettoumbaukosten, max. 10.000 Euro je Fahrzeug gefördert. Die Taxiunternehmer beteiligen sich zu 5% an den Kosten. Mit der Förderung ist auch eine Schulung der Taxifahrer verpflichtend verbunden. Die Schulung beinhaltet Informationen zum sicheren Transport, versicherungsrechtliche Aspekte sowie zum respektvollen Umgang mit Menschen mit Behinderung. Die Förderrichtlinien und der Förderantrag sind hier abrufbar.

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