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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Überprüfung des Lärmaktionsplans - Auslegung des Prüfberichtentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit

Lärm gehört zu den vom Menschen verursachten Umweltbeeinträchtigungen, die zu großen Belastungen führen und gesundheitliche Schäden hervorrufen können. Mit Hilfe von Lärmaktionsplänen soll die Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen in ihrer Gesamtwirkung erfasst und koordiniert dagegen vorgegangen werden. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie, beziehungsweise den Paragrafen §§47a bis 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ist es Aufgabe der Gemeinden, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 5. November 2009 den ersten Lärmaktionsplan beschlossen. Am 14. April 2016 wurde die Fortschreibung des Plans beschlossen.

Der Lärmaktionsplan ist bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Stadt Stuttgart hat im Jahr 2017 die ebenfalls alle fünf Jahre durchzuführende Lärmkartierung aktualisiert. Damit liegt eine bedeutsame Entwicklung der Lärmsituation vor, weshalb nun eine Überprüfung des Lärmaktionsplans notwendig ist.

Das Amt für Umweltschutz hat die Überprüfung abgeschlossen und die Ergebnisse in einem Bericht als Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt. Der Bericht enthält im Wesentlichen die Beschreibung der bestehenden Lärmsituation, die durchgeführten Maßnahmen aus dem aktuellen Lärmaktionsplan und die in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen des Lärmaktionsplans.

Die Stadtverwaltung hält eine vollständige Überarbeitung des Lärmaktionsplans derzeit nicht für erforderlich. Diese ist erst zum nächsten fälligen Termin am 18. Juli 2024 vorgesehen. Bis dahin sollen weiter möglichst viele Maßnahmen aus dem aktuellen Lärmaktionsplan vom 14. April 2016 umgesetzt werden. Neue Maßnahmen zur Lärmminderung sind folglich nicht geplant.

Bei der Überprüfung des Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 30. September die Gelegenheit, sich zum Prüfbericht zu äußern. Anregungen oder Kommentare sind an die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Stichwort: Lärmaktionsplan, Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart oder per E-Mail an laermminderungsplanstuttgartde zu richten. Die eingegangenen Kommentare werden von der Verwaltung geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Der Prüfbericht wird dem Stuttgarter Gemeinderat voraussichtlich Ende 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Bericht zur Überprüfung des Lärmaktionsplans kann im Internet unter www.stadtklima-stuttgart.de unter dem Stichwort Lärm/Lärmaktionsplan abgerufen werden. Der Prüfbericht liegt außerdem vom 5. August bis 27. September im Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, Zimmer 417 (4.OG), montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 aus.

Zum Lärmaktionsplan

Mit den im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen kann eine hörbare Lärmminderung und damit eine Verbesserung für die Bevölkerung erreicht werden. Der Lärmaktionsplan ist ein Strategiepapier. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen allerdings bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

Weitere Infos zum Lärmaktionsplan finden Sie auch auf dem städtischen Beteiligungsportal unter www.stuttgart-meine-stadt.de/laermaktionsplan.

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