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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten 2020

Die Inhaber eines Landesfamilienpasses können wie in den Vorjahren bei den Bürgerbüros in den Stadtbezirken oder beim Bürgerbüro Mitte im Schwabenzentrum, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart, gegen Vorlage des Landesfamilienpasses ab voraussichtlich 2. Januar die Gutscheinkarte für 2020 abholen oder direkt online über www.stuttgart.de/landesfamilienpass bestellen, sofern die Berechtigung fortbesteht.

Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können einen solchen bei jedem Bürgerbüro oder online beantragen. Den Landesfamilienpass können erhalten:

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Seit 2019 können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammenlebenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa sowie ein Familienbegleiter oder eine Familienbegleiterin sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2020 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses 2020 insgesamt 22-mal die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
Folgende speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt: Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart,
Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Haus der Geschichte Stuttgart,  Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe.

Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen "Sonstiges Objekt" - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein "Sonstige Objekte"
mehrfach zu besuchen.

Da seit 2010 die Broschüre "Staatliche Schlösser und Gärten" von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfiehlt es sich, sich online über die Homepage der SSG www.schloesser-und-gaerten.de zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass gültig ist: www.schloesser-und-gaerten.de/besuchsinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass.

Die Bürgerbüros haben Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 bis 13 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

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