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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Theaterhaus: Stadt präsentiert Pläne zur Sanierung

Das Theaterhaus soll eine der bedeutendsten Stuttgarter Kulturinstitutionen bleiben. Grundlage für die Fortführung ist ein Sanierungskonzept, das das Haus gemeinsam mit der Stadt Stuttgart, dem Land Baden-Württemberg und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erarbeitet hat. Die städtische Kulturverwaltung hat es am Mittwoch, 4. Dezember, vorgestellt.

Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer sagte: "Das Theaterhaus zieht mit seinen 900 Veranstaltungen jährlich rund 300.000 Besucher an. Sein Ruf strahlt weit in die Region hinaus und unterstreicht Stuttgarts Ruf als Deutschlands Kulturhauptstadt. Wir wollen das Theaterhaus wirtschaftlich zukunftsfähig aufstellen und gleichzeitig das hochwertige Programm beibehalten." Weiterhin angeboten werden sollen die Jazztage, das Tanzfestival COLOURS, erhalten bleiben sollen die beiden hauseigenen Ensembles, die Budgets für Neuproduktionen sowie Programme zur Kulturvermittlung/Theaterpädagogik. Das Sanierungs- und Fortführungskonzept sieht unter anderem strukturelle Veränderungen in der Vereinsorganisation und im Berichtswesen des Theaterhauses vor. So soll u.a. ein Aufsichtsrat eingerichtet werden, in dem auch Vertreter der Stadt und des Landes enthalten sind. Zudem sollen die Ausgaben reduziert und die Einnahmen moderat erhöht werden. Auch die Einführung eines Risikomanagements und der Aufbau von Risikorücklagen sind geplant. EBM Mayer weiter: "Es ist ein ehrgeiziges Programm, zusammen mit dem Geschäftsführer Werner Schretzmeier haben wir nun die richtigen Weichen gestellt."

Um den Fortbestand des Theaterhauses langfristig zu sichern, schlägt die Kulturverwaltung dem Gemeinderat eine Erhöhung der laufenden Zuwendung um 400.000 Euro im Jahr 2020 und um 585.325 Euro ab dem Jahr 2021 vor. Sollte der Gemeinderat diesem Vorschlag in der finalen Haushaltslesung am 20. Dezember 2019 zustimmen, beliefe sich der Zuschuss an das Theaterhaus für 2020 auf 2.420.374 Euro und ab 2021 auf 2.605.700 Euro.

Das Land Baden-Württemberg stellt ab 2020 eine gegenüber den letzten Haushaltsansätzen um 300.000 € erhöhte jährliche Förderung von 1.210.600 Euro in Aussicht. Die erhöhte Förderung steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Landtags und der Freigabe der Mittel durch das Finanzministerium.

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