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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feinstaubalarm in Stuttgart - Ende weiter offen - Tagesmeldung vom 19. Februar 2019

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 11. Februar, zum siebten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Alle Informationen rund um den Feinstaubalarm gibt es auf feinstaubalarm.stuttgart.de.

Beginn:
ab Mittwoch, 13. Februar, 0 Uhr für den Autoverkehr,
ab Dienstag, 12. Februar, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis mindestens einschließlich Donnerstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub, aber auch von Stickstoffdioxid in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2019.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Schnelle Informationen über Social-Media-Kanäle

Feinstaubalarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Der Alarm wird mit einem Tag Vorlauf bekannt gegeben, so dass sich Autofahrer rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen können. Medien und Öffentlichkeit werden im Falle eines Feinstaubalarms täglich etwa zwischen 13 und 14 Uhr über Beginn, Fortgang und Ende des Alarms informiert. Zudem informiert die Stadt umgehend über ihre Social-Media-Kanäle facebook.com/Stadt.Stuttgart und twitter.com/stuttgart_stadt . Autofahrer erhalten auch über Verkehrsmeldungen im Radio und Vario-Tafeln an den städtischen Ein- und Ausfahrtstraßen aktuelle Informationen zum Feinstaubalarm. Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf feinstaubalarm.stuttgart.de.

UmweltTagesTicket und neue Schnellbuslinie X1

Um noch mehr Menschen zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen, ist vom 15. Oktober 2018 bis 31. März 2019 erneut ein kostengünstiges UmweltTagesTicket (= TagesTicket für 1 Person) erhältlich. Das UmweltTagesTicket, das bereits in der vergangenen Alarm-Periode sehr gut angenommen wurde, wird in drei Preisstufen ausgegeben: für eine bis zwei Zonen, für drei bis vier Zonen und ab fünf Zonen für das gesamte Netz. Das günstige Ticketangebot führt zu Mindereinnahmen beim VVS von ca. 1,9 Millionen Euro. Stadt und Land teilen sich die Kosten je zur Hälfte.


Mit Beginn der neuen Feinstaubalarm-Periode am 15. Oktober 2018 hat auch die neue Schnellbuslinie X1 ihren Betrieb aufgenommen. Der Schnellbus verbindet Bad Cannstatt mit der Stuttgarter Innenstadt und verkehrt Montag bis Freitag von 6 bis 20:30 Uhr im 5-Minuten-Takt. Der X1 startet am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt, fährt durch bis zur Dorotheenstraße (Charlottenplatz) und hält dann noch fünfmal direkt am Cityring, bevor er wieder Richtung Bad Cannstatt fährt. So ist ein bequemer Ein- und Ausstieg in der gesamten Innenstadt möglich - und das im 5-Minuten-Takt.

Es gibt eine auch eine neue Stadtbahnlinie: Die U16 fährt jetzt auf der Strecke Giebel - Feuerbach - Pragsattel - Wilhelmsplatz Bad Cannstatt - Augsburger Platz - Fellbach. Die U16 entlastet die stark nachgefragten Streckenabschnitte der U13 und der U1. Gleichzeitig ist auch eine zweite Schnellbuslinie an den Start gegangen: Der X2 verbindet Leonberg mit der Stuttgarter Innenstadt und fährt von Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 20:30 Uhr im 30-Minuten-Takt.

Vergünstigungen bei stadtmobil und car2go

Erstmals bietet der Carsharing-Anbieter stadtmobil Stuttgart Vergünstigungen während der Feinstaubalarm-Periode an: Neukunden erhalten bei Vertragsabschluss an Tagen mit Feinstaubalarm einen Bonus in Höhe von 25 Euro als Fahrtguthaben. Wer darüber hinaus sein Auto in der aktuellen Feinstaubalarm-Periode aus seinem Haushalt abmeldet, erhält als Neukunde weitere 25 Euro Fahrtguthaben. Das Angebot ist gültig bis zum Ende der aktuellen Feinstaubalarm-Periode und gilt im Gebiet der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart.

Auch der stationsunabhängige Carsharing-Anbieter car2go unterstützt die Luftreinhalte-Aktivitäten der Stadt Stuttgart: car2go ermöglicht allen Kunden, die vollelektrischen smarts fortwo von car2go bei Feinstaubalarm für 25 Cent pro Minute (statt 29 Cent) zu nutzen. Der Minutenpreis für die elektrische B-Klasse beträgt 34 Cent. Neukunden können sich während der gesamten Feinstaubalarm-Periode zusätzlich kostenlos bei car2go anmelden und erhalten ein Guthaben in Höhe von fünf Euro unter Eingabe des folgenden Promotioncodes bei der Onlineregistrierung: J18_LC_STG/Feinstaubalarm Der Rabatt gilt im gesamten Stuttgarter car2go-Geschäftsgebiet inkl. Region (Esslingen, Sindelfingen, Böblingen und Gerlingen).

"Straßenreinigung Feinstaub" am Neckartor

In der neuen Feinstaubalarm-Periode ist auch die "Straßenreinigung Feinstaub" fortgesetzt worden. Die Fahrspuren und Gehwege rund um das Neckartor werden nun wieder von Sonntag bis Freitag zwischen 22 und 5 Uhr bis zum Ende der Feinstaubalarm-Periode intensiv gereinigt. Die Straßenreinigung wird von der DEKRA koordiniert.

Die Reinigung der Straßen und Gehwege soll dazu beitragen, die Feinstaub-Belastung an stark befahrenen Strecken zu senken. Durch die Reinigung sollen die Vorprodukte des Feinstaubs - z. B. Reifenpartikel, Bremspartikel, Streugut - beseitigt werden, sodass diese sich gar nicht erst zu Feinstaub entwickeln können.

Mehr zur Luftreinhaltung in Stuttgart

Die Stadt Stuttgart hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Luftqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Dazu gehören massive Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, die Einführung der Umweltzone, das Lkw-Durchfahrtsverbot, die intensive Förderung des Fuß- und Radverkehrs, das Jobticket, verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, mehr Stadtgrün für das Stadtklima und auch der Feinstaubalarm.

Im Jahr 2018 konnten erstmals an allen Messstationen im Stadtgebiet die Feinstaub-Grenzwerte eingehalten werden. So hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg am Neckartor nur 21 Überschreitungstage gemessen, erlaubt sind 35. Dagegen treten bei Stickstoffdioxid nach wie vor erhebliche Grenzwert-Überschreitungen auf. Im Gegensatz zum Feinstaub ist bei Stickstoffdioxid der Jahresmittelwert problematisch. Der Grenzwert beträgt hier 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Am Neckartor lag das Jahresmittel 2018 bei 71 Mikrogramm, 2017 bei 73 Mikrogramm, 2016 bei 82 Mikrogramm.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Stuttgart ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 / IV und schlechter. Das Verkehrsverbot gilt ganzjährig in der Umweltzone der Stadt Stuttgart. Ausnahmen vom Verkehrsverbot gibt es u.a. für bestimmte Lieferanten (Lebensmittel, Apotheken), Sozialdienste, Handwerker, medizinische Notfälle, Menschen mit Behinderung und Schichtdienstleistende. Für Anwohner gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Ein Verkehrsverbot für Diesel Euro 5 / V Fahrzeuge kommt nicht vor dem 1. Januar 2020 in Betracht. Informationen zum geplanten Diesel-Verkehrsverbot und zu den Ausnahmegenehmigungen gibt es hier: stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

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