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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neues Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum zur Miete

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Februar die neuen Förderrichtlinien für die Schaffung von Wohnraum zur Miete beschlossen und dafür zunächst 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Mit diesem weiteren städtischen Förderprogramm will die Landeshauptstadt Stuttgart einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Stuttgarter Wohnungsmarkts leisten und insbesondere Privatpersonen durch die finanzielle Förderung von der Umnutzung bestehender Räume überzeugen.

Gefördert werden Privatpersonen, Eigentümer- und Erbengemeinschaften. Förderfähig ist der Ausbau nicht genutzter Flächen, zum Beispiel Dach- und Gartengeschossflächen, Erweiterungsmaßnahmen wie die Aufstockung eines Gebäudes, die Umwandlung von bisher gewerblichen (Laden-)Räumen oder die Erneuerung von nicht mehr für Wohnzwecke geeignetem leerstehenden Wohnraum. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahmen baurechtlich genehmigungsfähig sind.

Wer neuen Wohnraum schafft, erhält von der Stadt 20 Prozent der Investitionssumme als Baukostenzuschuss. Wer nicht selbst umbauen will und dazu nicht mehr in der Lage ist, kann sich alternativ an die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) wenden. Nach einem Abstimmungsgespräch und einer kostenlosen Einschätzung der Immobilie wickelt die SWSG die Umbaumaßnahme ab, sofern zuvor eine Einigung zwischen Eigentümer und der SWSG über die erforderlichen Maßnahmen erzielt wurde. Unter gewissen Voraussetzungen mietet die SWSG die neu geschaffene Mietwohnung auch direkt an und lässt sich das Recht einräumen, einen entsprechenden Untermietvertrag abzuschließen. In diesem Fall geht die Stadt mit der Finanzierung der Investitionskosten in Vorleistung. Die Rückzahlung der durch die Stadt vorfinanzierten Investitionskosten erfolgt über einen fixen Teilbetrag der Miete über die vereinbarte Laufzeit an die Stadt.

Nachdem in Stuttgart insbesondere ein starker Bedarf an kleinen Wohnungen für Singlehaushalte besteht, wird für Wohnungen bis 45 Quadratmetern eine zusätzliche Förderung von 2.500 Euro je Wohnung gewährt. Die maximale Wohnungsgröße beträgt 105 Quadratmeter.

Weitere Voraussetzungen: Der Vermieter sucht sich die Mieter aus. Diese müssen die Einkommensgrenzen der Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher einhalten. Dies wird durch Bescheinigung der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Liegenschaften und Wohnen, Bereich Wohnraumversorgung, nachgewiesen. Die Ausgangsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Die Bindungsdauer beträgt mindestens zehn Jahre ab Erstvermietung.

Das neue Förderprogramm tritt mit der Veröffentlichung der Richtlinien im Amtsblatt am 28. Februar in Kraft. Informationen sind unter stuttgart.de/wohnbaufoerderung abrufbar. Allgemeine Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 0711/216-91369 oder E-Mail an wohnbaufoerderungstuttgartde.

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