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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Einrichtung einer zeitlich befristeten Busspur in der Schwabstraße

Voraussichtlich Ende Januar wird in einem Pilotversuch der Stadt in Zusammenarbeit mit der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) eine zeitlich befristete Busspur in Stuttgart-West eingeführt. Die rund 90 Meter lange Busspur in der Schwabstraße beginnt nach der Einmündung Augustenstraße und endet zirka 40 Meter vor der Kreuzung Rotebühlstraße. Auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens an der Kreuzung Rotebühl-/Schwabstraße stehen die Busse sehr oft im Stau. Dadurch kommt es zu erheblichen Verspätungen der wichtigsten Innenstadt-Linie 42. Mit der Einrichtung der Busspur soll dies verhindert werden, um so den öffentlichen Nahverkehr zu verbessern.

Um die Busspur einrichten zu können, werden die dort vorhandenen zehn Parkplätze zeitweise entfallen. Aufgrund des hohen Parkdrucks im Stuttgarter Westen geht die Stadtverwaltung mit der SSB hierbei erstmals einen Kompromiss ein und wird die Nutzung der Busspur durch die SSB zeitlich einschränken. So bleiben zumindest in den hochausgelasteten Abendstunden und am Wochenende die Parkmöglichkeiten erhalten. Seit vielen Jahren wird es abends und an den Wochenenden mit der zweiten Fahrspur in der Rotebühlstraße in Richtung Westbahnhof ähnlich gehandhabt. Auch hier besteht überwiegend die Möglichkeit in den Abendstunden außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu parken.

Die Freigabe als Busspur erfolgt Montag bis Freitag von 6.30 bis 19 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist dort weiterhin das Parken entsprechend den dortigen Parkregeln im Rahmen des Parkraummanagements möglich.

Die Stadtverwaltung verweist bereits im Vorfeld auf die mit der Einrichtung der Busspur einhergehenden verstärkten Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung. Parkende Fahrzeuge sollen in diesem Zusammenhang auch abgeschleppt werden, sollten diese die Nutzung der Busspur durch die SSB behindern.

Die Einrichtung der Busspur erfolgt zunächst als Pilotversuch, der sowohl von der Stadt als auch den SSB nach rund sechs Monaten ausgewertet wird. Neben den betrieblichen Auswirkungen für den Busverkehr sollen auch die Anzahl und Art der Parkverstöße und erforderlichen Abschleppmaßnahmen mit in die anschließende Bewertung einfließen. Die Ergebnisse sollen dann eine Aussage zulassen, ob die zeitliche Befristung einer Busspur in Kombination mit einer anschließenden Parkregelung in Stuttgart praktikabel und übertragbar ist wie zum Beispiel in der Wagenburgstraße.

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