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In Teilbereichen des NeckarParks werden Bäume gefällt

Auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofsareals in Bad Cannstatt entsteht das rund 25 Hektar große Wohn- und Gewerbegebiet NeckarPark. In Vorbereitung auf die weiteren Baumaßnahmen müssen in Teilbereichen insgesamt 44 Bäume in den Baufeldern werden gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 in der Vegetationsruhe bis spätestens 28. Februar gefällt werden.

Die Bäume fallen, bis auf zwei, nicht unter die Baumschutzsatzung. Die Bäume werden vor dem Fällen von der ökologischen Baubegleitung auf artenschutzrechtliche Belange hin geprüft. Im Verlauf der Herstellung des Straßenraumes werden Bäume als Ausgleichsmaßnahme nachgepflanzt.

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