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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Erhöhte Kosten beim Rosensteintunnel

Beim B10 Rosensteintunnel und der B10/B14 Verbindung am Leuze hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. Juli Kenntnis vom Stand der Baumaßnahmen genommen und der Vergabe der Arbeiten an der betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattung sowie der Beleuchtung im Bereich Schwanenplatz- und Kurztunnel zugestimmt. Das Gremium stimmte auch der Erhöhung der bisherigen Gesamtkosten von 331,2 Millionen Euro um 13,8 Millionen auf insgesamt vorläufig festgesetzte 345 Millionen Euro mehrheitlich zu.

Die Kostensteigerungen ergeben sich aus den um zirka 30 Prozent gestiegenen Angebotspreisen gegenüber der ersten Ausschreibung und aus zusätzlichen Maßnahmen zum Grund- und Mineralwasserschutz, einer überschnittenen Bohrpfahlwand sowie Hochdruckinjektionen zur Abdichtung der Baugruben, gemäß den wasserrechtlichen Vorgaben.

Bei den Baumaßnahmen laufen in der Pragstraße derzeit die Wiederherstellungsarbeiten für den endgültigen Straßenbau. Der Innenausbau im Tunnel und den Betriebsräumen dauert noch bis Mitte 2020. Im Bereich der Neckartalstraße sind die Tunnelrohbauarbeiten im Gange. Bis Oktober wird die SSB ihre Gleise auf dem neu erstellten Tunnel verlegen. Im Anschluss daran muss die B10 erneut verlegt werden, um im letzten Baufeld die Zufahrtsrampen für den Verkehr herstellen zu können. Die Rohbauarbeiten können voraussichtlich bis Anfang 2021 abgeschlossen werden. Als Ersatz für den ehemaligen "Elefantensteg" baut die Stadt einen neuen Steg über die Neckartalstraße, der im Frühjahr 2021 provisorisch in Betrieb genommen werden kann. Die Inbetriebnahme des Rosensteintunnels selbst ist für Mitte 2021 vorgesehen.

Beim Bauprojekt B10/B14 Verbindung am Leuze kann der Kurztunnel voraussichtlich im Sommer 2020 in Betrieb genommen werden. Geplant ist ein Abschluss der Arbeiten in diesem gesamten Projektbereich Ende 2024.

Der neu konstituierte Gemeinderat muss voraussichtlich bereits im Oktober die Gesamtbaukosten des Großprojekts neu beschließen, da die Kosten im Rahmen der Vergabe der betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattung im Bereich der Verbindung am Leuze erneut angepasst werden müssen.

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