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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neue Sondernutzungsrichtlinie: Stadt hat Regeln für Informationsstände und Straßenkünstler überarbeitet und Geltungsbereich erweitert

Für Informationsstände und Straßenkünstler gelten seit Kurzem neue Regeln in Stuttgart. Die Landeshauptstadt hat dafür eine neue Sondernutzungsrichtlinie herausgegeben. In Kraft ist die Satzung seit dem 28. Juni 2019.

Eine neue Sondernutzungsrichtlinie war notwendig geworden, weil die Nachfrage, öffentliche Flächen zu nutzen, stark zugenommen hat. Zusätzlich hat sich der als Innenstadt wahrgenommene Bereich seit der Eröffnung der Einkaufszentren Milaneo und Gerber deutlich vergrößert. Die Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt aus dem Jahr 2007 mussten daher angepasst werden.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte: "Uns geht es darum, dass wir eine gerechte und verträgliche Nutzung des öffentlichen Raums unter Ausgleich zahlreicher Interessen hinbekommen. Die bereits bewährten und akzeptierten Regelungen haben wir übernommen und auf den Pariser Platz und vor dem Gerber ausgeweitet. Das ist die neue Innenstadt. Mit dem neuen Sondernutzungsrecht haben wir ein für die Verwaltung handhabbares und justiziables Instrument geschaffen, das sich bisher immer gut bewährt hat."

In der neuen Sondernutzungsrichtlinie wurde unter anderem der räumliche Geltungsbereich angepasst: So bildet die Verbindung der beiden Einkaufszentren Milaneo und Gerber eine neue Innenstadtachse. Der Geltungsbereich der Sondernutzungsrichtlinie weitet sich entsprechend auf diesen Bereich aus.

Die inhaltlichen Bestimmungen haben sich ebenfalls geändert: Dadurch, dass der räumliche Geltungsbereich ausgedehnt wurde, sind die festgelegten Informationsstandplätze neu verteilt worden. Die Anzahl der Informationsstandplätze bleibt unverändert. Durch diese Entzerrung wird auch der Bereich Königstraße entlastet. Zugelassen werden Informationsstände bis zu einer Größe von drei Quadratmetern und ohne gewerblichen Hintergrund für Parteien, politische Gruppierungen, Bürgerinitiativen, gemeinnützige Organisationen und Gewerkschaften.

Straßenkünstler, die ohne Aufbauten und technische Hilfsmittel in der Fußgängerzone auftreten, brauchen auch weiterhin keine Erlaubnis. Darunter fallen insbesondere Pflastermaler, die mit wasserlöslichen Farben arbeiten, Pantomime, Jongleure, Zauberer, Marionettenspieler und Straßenmusiker, die ohne Lautsprecher spielen. Die Musikerstandorte wurden entsprechend an den Geltungsbereich der neuen Sondernutzungsrichtlinie angepasst.

In der Fußgängerzone der Innenstadt darf von 9 bis 22 Uhr (nicht zwischen 14.30 Uhr und 16 Uhr) musiziert werden. Es darf immer nur zur vollen Stunde, jeweils eine halbe Stunde lang musiziert werden. Danach folgt eine halbstündige Pause. Der Spielort muss nach jeder Pause gewechselt werden. Maximal drei Personen dürfen als Gruppe auftreten. Die Benutzung besonders lauter oder störender Musikinstrumente ist nicht erlaubt; dies gilt vor allem für Blechblasinstrumente (Trompete, Posaune), Schlagzeuge, Trommeln und ähnliche Rhythmusinstrumente sowie Dudelsackpfeifen.

Weitere Infos zur neuen Sondernutzungsrichtlinie sowie den Geltungsbereich und die festgelegten Standorte für Informationsstände und Musiker gibt es unter  www.stuttgart.de/item/show/158233/1

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