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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Entfernung einer Platane in der Theodor-Heuss-Straße

Im Zuge der Realisierung des Neubauvorhabens Calwer Passage muss eine Platane in der Theodor-Heuss-Straße gefällt werden.

Da es sich um sogenannten geringfügigen Gehölzbewuchs handelt, kann die Entfernung in der Vegetationszeit entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz gemäß § 39 (5) Satz 2 Abs. 4 BNatSchG stattfinden.

Die Fällung sowie Ersatzpflanzungen sind im städtebaulichen Vertrag der Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Investor geregelt. Demnach sind Ersatzpflanzungen auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe nachzuweisen.

Auf dem Grundstück sind, zusätzlich zu den drei gemäß Bebauungsplan nachzuweisenden Baumstandorten im Innenhof, keine weiteren Ersatzpflanzungen möglich. Laut dem städtebaulichen Vertrag ist daher eine Ersatzzahlung von 10 500 Euro pro nachzupflanzenden Baum zu leisten. Aufgrund des Stammumfangs und der Vitalität des zu fällenden Baumes sind drei Bäume nachzupflanzen. Somit muss die dreifache Ersatzzahlung geleistet werden.

Mit diesem Betrag werden die Ersatzpflanzungen in der weiteren Nachbarschaft auf städtischen Flächen, beispielsweise dem Hospitalviertel, und laut Baumschutzsatzung mit einem Stammumfang von 20 bis 25 Zentimeter gesichert.

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