Kern der neu aufgelegten Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind mit bis zu 1.700 Euro bei Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads. Dabei werden 1.200 Euro sofort ausgezahlt. Weitere 500 Euro können nach 3 Jahren als "Nachhaltigkeitsbonus" hinzukommen, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Kraftfahrzeug angemeldet war oder in diesem Haushalt in den letzten drei Jahren ein Kraftfahrzeug ersatzlos abgemeldet wurde. Dafür verpflichten sich die Familien, das geförderte E-Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die städtische Förderung hinzuweisen. Jeder Haushalt kann sich maximal ein E-Lastenrad von der Stadt fördern lassen.
Anträge können ab Donnerstag, 21. März 2019, online gestellt werden. Die dafür notwendigen Antragsunterlagen stehen in den nächsten Tagen auf www.stuttgart.de/lastenrad bereit. Alle bis zum 30. April 2019 eingereichten Anträge gelten als gleichzeitig eingereicht. Sollte das Fördervolumen von 500.000 € bereits bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschöpft sein, wird die Förderung gegebenenfalls prozentual verringert. Danach gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.
E-Lastenradförderung in 2018
Im letzten Jahr konnten rund 300 Stuttgarter Familien und Alleinerziehende durch das städtische Programm unterstützt werden. Die Nachfrage war deutlich höher als erwartet. Damit alle Anträge mit einem Sofort-Bonus vollumfänglich gefördert werden konnten, hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart das Förderbudget nachträglich von 250.000 Euro auf 434.000 Euro erhöht.
Das Förderprogramm wendet sich an Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre. Davon sollen vor allem einkommensschwächere Familien profitieren, die kein eigenes Auto oder Lastenrad besitzen.