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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Kommunalwahl: Stuttgart wählt am 26. Mai den neuen Gemeinderat - Wahlbenachrichtigungen sind verschickt

Am Sonntag, 26. Mai 2019, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die künftige Zusammensetzung des Stuttgarter Gemeinderats.

Bei der Kommunalwahl sind alle Deutschen und EU-Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben. Somit besitzen rund 450.000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter das Wahlrecht.

Die Wahlbenachrichtigungen sind mittlerweile verschickt worden und werden bis Anfang Mai allen Wahlberechtigten zugestellt. Wer bis Anfang Mai noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann sich an das Wahlamt wenden. In Stuttgart ist dies das Statistische Amt in der Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart. Auskunft gibt es zudem bei der Wahl-Hotline unter +49 711 216-92233.

Die Wahlbenachrichtigungen informieren über die Wahl im Wahllokal und die Möglichkeit der Briefwahl. Am Wahlsonntag haben 350 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo gewählt werden kann, steht in der Wahlbenachrichtigung. Mithilfe des Wahllokal-Finders unter www.stuttgart.de/wahlen kann man sich die Lage des Wahllokals auf einer Karte anzeigen lassen oder nachschlagen, ob das eigene Wahllokal rollstuhlgerecht ist beziehungsweise welches andere Wahllokal diese Voraussetzung erfüllt.

Die Wahlbenachrichtigung sollten die Wählerinnen und Wähler mit ins Wahllokal bringen, genauso wie die bereits ausgefüllten Stimmzettel und den Personalausweis oder Reisepass. Wer die Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann auch ohne diese wählen gehen: Dann benötigt man aber auf jeden Fall den Personalausweis oder Reisepass.

Briefwahlanträge können schriftlich (zum Beispiel mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), unter www.stuttgart.de/briefwahl sowie persönlich in den Bezirksämtern bis zum 23. Mai 2019 oder im Statistischen Amt bis zum 24. Mai 2019 gestellt werden. Hier kann jeweils auch gleich gewählt werden.

Die Bezirksämter haben montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr geöffnet, dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Das Statistische Amt hat montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet - sowie zusätzlich am Freitag, 24. Mai 2019, bis 18 Uhr.

Insgesamt stehen 913 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl

Die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl erhalten die Wahlberechtigten rund eine Woche vor dem Wahltag. Sie können diese dann in Ruhe zuhause durchsehen und ihre Stimmen vergeben. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen - sofern keine Briefwahl gemacht wurde - am Wahltag mit ins Wahllokal gebracht und in der Wahlkabine in den dafür vorgesehenen Umschlag gelegt werden. Bei Bedarf werden im Wahllokal auch neue Stimmzettel ausgegeben.

Insgesamt kandidieren 913 Bewerberinnen und Bewerber für den Stuttgarter Gemeinderat. Zugelassen sind 20 Wahlvorschläge (Parteien und Wählervereinigungen). 60 Sitze sind zu besetzen - entsprechend viele Stimmen hat jeder wahlberechtigte Bürger.

Bei der Stimmabgabe können die Wähler alle Stimmen einer Partei oder einer Wählervereinigung geben. In diesem Fall wird lediglich deren Liste ohne weitere Kennzeichnung abgegeben. Enthält die Liste allerdings weniger als 60 Kandidaten, wird ein Teil der Stimmen verschenkt.

Die Wähler können einem Kandidaten oder einer Kandidatin auch bis zu drei Stimmen geben. Das nennt sich "kumulieren". In diesem Fall muss in das Kästchen hinter der Bewerberin oder dem Bewerber die Zahl 2 oder 3 eingetragen werden. Die 60 Stimmen können also auf 20 oder mehr Kandidaten verteilt werden. Insgesamt dürfen es aber nicht mehr als 60 Stimmen sein.

Daneben gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Kandidaten von einer Liste können auf eine andere Liste übertragen werden. Dafür schreibt sie der Wähler mit Vornamen und Nachnamen einfach in die freien Zeilen eines Stimmzettels und kennzeichnet sie. Hierbei spricht man von "panaschieren". Den übertragenen Kandidaten kann man ebenfalls bis zu drei Stimmen geben. Mehr als 60 Stimmen abzugeben, ist aber auch hier nicht erlaubt.

Die Stimmzettel für die Kommunalwahl werden am Montag, 27. Mai, und Dienstag, 28. Mai, ausgezählt. Das vorläufige Ergebnis der Gemeinderatswahl wird voraussichtlich am Dienstag gegen 16 Uhr vorliegen.

Zeitgleich mit der Kommunalwahl finden in Stuttgart auch die Europawahl und die Wahl der Regionalversammlung statt.

Mehr Infos unter: www.meine-stimme-fuer-stuttgart.de

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