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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Diesel-Verkehrsverbot: Ausnahmegenehmigungen können ab sofort verlängert werden

Das vom Land Baden-Württemberg eingeführte ganzjährige Diesel-Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter im gesamten Stadtgebiet Stuttgart gibt es bald seit einem Jahr. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Verbot für Auswärtige, seit dem 1. April 2019 für Stuttgarter. Die individuellen Ausnahmegenehmigungen vom Diesel-Verkehrsverbot sind auf ein Jahr befristet. Entsprechend laufen viele Anträge in den kommenden Wochen aus. Die Besitzer von Ausnahmegenehmigungen müssen die Verlängerung selbstständig beantragen.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte: "Alle, die bisher eine Ausnahmegenehmigung vom Diesel-Verkehrsverbot haben, sollten sich rechtzeitig um eine Verlängerung kümmern. Nur so können Unannehmlichkeiten vermieden werden, wenn das Fahrzeug ohne gültige Ausnahmegenehmigung in der Verbotszone auffällt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung helfen bei den Anträgen gerne."

Die Verlängerungsanträge können über das Online-Tool beantragt werden: Unter https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot können die Antragsteller ihre Daten und erforderlichen Dokumente hochladen. Darüber hinaus kann die Antragstellung auch persönlich bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts für öffentliche Ordnung in der Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart, erfolgen. Telefonisch ist das Team unter 0711/216-32120 zu erreichen. Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr. Fragen zur Antragstellung können zudem schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail an verkehrsverbotstuttgartde gestellt werden. Zudem informiert das Service-Center der Stadt Stuttgart von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der zentralen Behördennummer 115.

Wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach wie vor erfüllt sind, wird das Dokument um ein Jahr verlängert und dem Antragsteller gebührenfrei zugeschickt. Sofern noch weitere Unterlagen neueren Datums benötigt werden, wird das Team Ausnahmegenehmigungen diese anfordern. Sollten die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, kann die Ausnahmegenehmigung nicht mehr verlängert werden.

Bislang sind bei der Stadt Stuttgart insgesamt 12.854 Erstanträge auf eine Ausnahmegenehmigung eingegangen, davon stammen 7.088 Anträge von Auswärtigen und 5.766 Anträge von Stuttgartern. Genehmigt wurden in Summe 6.093 Anträge, abgelehnt 5.177 Anträge. Hinzu kommen 1.559 Anträge, die unter eine generelle Ausnahme fallen und daher keine Einzelausnahmegenehmigung brauchen.

Quell- und Zielfahrten von Reisebussen sind ab 2020 nicht mehr ausgenommen

Eine weitere Neuerung ist, dass das ganzjährige Diesel-Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone Stuttgart ab dem 1. Januar 2020 auch für ältere Reisebusse gilt. Sie dürfen dann keine Quell- und Zielfahrten von und nach Stuttgart mehr machen. Für sie fällt damit die bisher geltende allgemeine Ausnahme weg. Dies hat das Land so in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgeschrieben.

Streckenbezogene Verbote für Euro-5-Dieselautos kommen zum 1. Januar 2020

Ab dem 1. Januar 2020 wird zudem auf vier Streckenzügen im Stadtgebiet ein Verkehrsverbot für Diesel-PKW der Emissionsklasse Euro 5 und schlechter umgesetzt. Dazu gehören die B 14 (am Neckartor) zwischen "ADAC-Kreuzung" und Kreuzung Cannstatter / Heilmannstraße, die B14 (Hauptstätter Straße) zwischen Österreichischer Platz und Marienplatz, die B27 (Heilbronner Straße) zwischen Kreuzung Kriegsbergstraße und Kreuzung Wolframstraße sowie die B27 (Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige) zwischen Charlottenplatz und Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße. LKW, Omnibusse und Krafträder fallen nicht unter diese streckenbezogenen Verkehrsverbote. Auch Anlieger sind von der Regelung für zwei Jahre ausgenommen. Das streckenbezogene Verkehrsverbot ist eine Maßnahme aus der aktuellen 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans.

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