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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neue Benutzungsgebühren für selbstzahlende Flüchtlinge

Der Stuttgarter Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Oktober, die Änderung der Gebührensätze für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler in städtischen Flüchtlingsunterkünften einmütig beschlossen.

Die Befristung der bisherigen Regelung für Selbstzahler auf zuletzt 18 Monate wird damit rückwirkend zum 1. April 2019 aufgehoben. Außerdem werden die Nutzungsgebühren für Selbstzahler und Auszubildende rückwirkend zum 1. Oktober 2019 auf monatlich 300 Euro (7 qm Wohn-/Schlaffläche zzgl. Gemeinschaftsflächen) und 193 Euro (4,5 qm Wohn-/Schlaffläche zzgl. Gemeinschaftsflächen) angepasst.

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und Gesellschaftliche Integration, sagte: "Ich freue mich, dass wir hier nach gründlicher Auswertung unserer Erfahrungen einen guten Kompromiss finden konnten. Arbeit ist mit der wichtigste Integrationsfaktor und soll sich für Flüchtlinge lohnen."

Derzeit 318 Selbstzahler in städtischen Flüchtlingsunterkünften

In der Gebührensatzung sind seit 2017 soziale Komponenten in Form einer Gebührenermäßigung für Selbstzahler enthalten. Die Wirkungen der sozialen Komponenten wertete das Sozialamt im Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. Mai 2019 aus. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ist die Aufhebung der bisher auf 18 Monate befristeten Gebührenermäßigung für Selbstzahler sachgerecht, sozial ausgewogen und vermeidet soziale Härten.

Aktuell leben 318 Selbstzahler in den städtischen Flüchtlingsunterkünften. Selbstzahler im Sinne der Satzung sind Personen, die aufgrund ihres Einkommens oder Vermögens in der Lage sind, unabhängig von öffentlichen Leistungen zur Existenzsicherung zu leben.

Nutzungsgebühr orientiert sich an Wohnpauschale

Die Höhe der ermäßigten Nutzungsgebühr für Selbstzahler orientiert sich an der Wohnpauschale, die in den Förderbeträgen der Ausbildungssicherung (Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - und Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe - BAB -) enthalten ist. Diese Wohnpauschale wurde ab 01.09.2019 bundesgesetzlich von 250 Euro auf 325 Euro erhöht.

Aus sozialen Gründen wurde diese Erhöhung jedoch bei der neuen Stuttgarter Gebührensatzung nicht vollständig übernommen. Die Nutzungsgebühr für Selbstzahler wurde auf 300 Euro monatlich erhöht. Sie ist damit so bemessen, dass sie sowohl von Selbstzahlern als auch von Auszubildenden finanzierbar ist.

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