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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Hier spielt die Musik! - Neue Broschüre liefert Informationen zur Straßenmusik in Stuttgart

Straßenmusikanten beleben eine Innenstadt, gestalten sie bunter und liefern den Soundtrack zum urbanen Treiben. Damit dies zur Freude von Passanten und Anliegern geschieht, gelten einige Spielregeln, die in einer neu aufgelegten Broschüre "Informationen zur Straßenmusik in Stuttgart" zusammengefasst und vom Deutschen in sechs weitere Sprachen übersetzt wurden. Die Informationsbroschüre in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Rumänisch und Bulgarisch ist an der Infothek des Rathauses kostenlos erhältlich und kann unter www.stuttgart.de/strassenmusik heruntergeladen werden.

Insgesamt darf nur an sieben Stellen in der Innenstadt musiziert werden und ausschließlich dann, wenn diese Spielorte nicht durch Sonderveranstaltungen belegt sind. Grundsätzlich dürfen die Musiker von 9 bis 22 Uhr, und zwar immer zur vollen Stunde, ihr Können zum Besten geben, zwischen 14.30 und 16 Uhr müssen sie pausieren. Die Spielzeit beträgt maximal 30 Minuten, danach folgt eine halbstündige Pause. In dieser Zeit müssen die Musikanten den Spielort wechseln. Besonders laute Instrumente wie Trompete, Posaune, Schlagzeug oder Dudelsackpfeifen sind nicht erlaubt und auch Lautverstärker oder Tonübertragungsgeräte aller Art dürfen nicht benutzt werden.

Die sieben Stellen, an denen musiziert werden darf, sind: Mailänder Platz 7 gegenüber der Apotheke (Milaneo), vor dem Zugang zur Stadtbahnhaltestelle Stadtbibliothek, Untere Königstraße Höhe Königstraße 3, Untere Königstraße zwischen Marquardt-Bau (Königstraße 22) und dem Königin-Olga-Bau (Königstraße 9), Schlossplatz beim Fahnenrondell,  Kronprinzplatz neben dem Brunnen, Marienstraße Ecke Kleine Königstraße und Marienstraße Ecke Sophienstraße.

Es sind einfache, leicht zu beherzigende Spielregeln, die das harmonische Miteinander in der Innenstadt fördern. Wenn sich die Musiker jedoch darüber hinwegsetzen, kann die Polizei einschreiten und im Einzelfall die Darbietungen beenden oder gar untersagen.

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