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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

OB Kuhn: "Stadt achtet EU-Grenzwert zur Luftreinhaltung"

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat am Mittwoch, 25. September, aktuelle Medienberichte zum Luftreinhalteplan des Landes für die Stadt Stuttgart richtig gestellt.

Er sagte: "Die Landeshauptstadt Stuttgart achtet geltendes Recht. Das gilt für gesetzliche Vorgaben wie für die aktuelle Rechtsprechung. Bei Stickoxid sehen wir den von der EU vorgegebenen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als verbindlich an."

Der Bund hatte seinerseits im März 2019 geregelt, dass in Städten, in denen der Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm nur geringfügig überschritten wird, Verkehrsverbote unverhältnismäßig seien. Das bezieht der Bund auf Städte, in denen ein Jahresmittelwert von 40 bis 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreicht wird.

Kuhn unterstrich: "Unser Augenmerk gilt der EU-Vorgabe von 40 Mikrogramm. All unsere Maßnahmen zielen darauf ab, diesen Jahresmittelwert zu erreichen."

Die Stadt wird am Donnerstag, 26. September, nach Beratung im Gemeinderat ihre Stellungnahme zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans an das Land übermitteln.

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